Carola Veit

Wappen der Bürgerschaft

Hamburgs Landesparlament ist die Bürgerschaft. Sie tagt im Rathaus, als ganzes Parlament normalerweise dreimal im Monat. Meine Partei, die SPD, stellt nach der letzten Wahl im Februar 2011 62 Abgeordneten. Damit sind wir die größte Fraktion im Rathaus und stellen die Regierung. Neben unserer SPD-Fraktion gibt es die GAL mit 14, die LINKE mit 8, die CDU mit 28 und die FDP mit 9 Abgeordneten.

Die eigentliche Arbeit des Parlaments findet aber nicht im Plenum statt – hier werden meistens nur Meinungen ausgetauscht und Standpunkte wiederholt, über die vorher schon ausführlich in den verschiedenen Ausschüssen beraten worden ist. Das ist oft interessanter, und fast alle Ausschusssitzungen sind öffentlich. Wenn Sie sich selbst ein Bild machen wollen: Klicken Sie hier für die Termine und Tagesordnungen.

Im Ausschuss werden Anfragen, Anträge und Gesetzesvorlagen beraten. Dazu laden wir uns oft Senats- oder Behördenvertreter ein, manchmal auch externe Fachleute. In einigen Fällen veranstalten Ausschüsse sogenannte „Anhörungen“ – da kommen dann fast ausschließlich Externe zu Wort.
In der Parlamentsdatenbank der Hamburgischen Bürderschaft finden Sie alle “Drucksachen” (das sind Anträge, Anfragen, Protokolle etc.), die seit Oktober 1997 veröffentlicht wurden.

Mit Sohn Paul

“Meine” Ausschüsse in der letzten Legislatur waren der Rechtsauschuss und der Familien-, Kinder- und Jugendausschuss. Hier war ich Vorsitzende des Ausschusses und Sprecherin für die SPD-Fraktion. Insbesondere mit der Sprecherfunktion waren zahlreiche Termine auch außerhalb des Rathauses verbunden.

In der jetzigen Legislatur konzentriere ich mich auf die Aufgaben als Bürgerschaftspräsidentin, zu der ich am 21. März gewählt wurde. Mit den 5 Vizepräsidentinnen und -präsidenten sowie den beiden Schriftführern bilde ich das Präsidium. Ganz im Gegensatz zu meiner Rolle als SPD-Abgeordnete, bin ich als Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft unparteiisch. Als Präsidentin achte ich auf die Einhaltung der Geschäftsordnung und kann auch schon mal eine Rüge aussprechen, wenn sich die Abgeordneten nicht angemessen verhalten. Mein Auftrag ist es, die Rechte des Parlaments und deren Mitglieder zu schützen. Zu diesen Aufgaben als Hausherrin der Bürgerschaft kommen zahlreiche auswärtige Termine dazu. Als Repräsentantin des Parlaments besuche ich auswärtige Veranstaltungen und halte dort Reden und Ansprachen. Die Außentermine sind also noch zahlreicher geworden.

Mit meinem Präsidium leite ich die Bürgerschaftssitzungen. SPD-Abgeordnete bin ich natürlich immer noch. Ich beteilige mich an Abstimmungen und kann, wenn ich den Präsidentinnenstuhl verlasse, auch das Wort als Abgeordnete ergreifen. Meine Ausschüsse sind dieses Jahr der Arbeitskreis (AK) Familie, Kinder und Jugend, der AK Justiz, Datenschutz und Gleichstellung sowie der AK Verfassung und Bezirke.

Die „Großen Anfragen“, die wir in den Ausschüssen beraten, werden von den Fraktionen gestellt. Innerhalb der Fraktion teilen sich die Abgeordneten auf verschiedene Fachgebiete auf. Diejenigen, die gemeinsam ein Fachgebiet betreuen, formulieren in ihrem Arbeitskreis die Anfrage, die dann der gesamten Fraktion vorgelegt wird. Ist die Mehrheit einverstanden, bringt die Fraktion die Anfrage auf den Weg. Der Senat beantwortet diese Großen Anfragen schriftlich. Dann kommen sie auf die Tagesordnung der Bürgerschaft und werden in der Regel in den zuständigen Fachausschuss zur eingehenden Beratung überwiesen.

Neben diesen „Großen“ gibt es auch noch die „Kleinen Anfragen“. Sie werden von einzelnen Abgeordneten an den Senat gerichtet, aber nach der Beantwortung nicht weiter im Parlament behandelt.

Anträge, ebenfalls regelmäßiges Beratungsthema in den Ausschüssen, werden entweder vom Senat, von einzelnen Fraktionen oder – selten – von mehreren oder gar allen Fraktionen gemeinsam gestellt.

Noch einmal kurz zusammengefasst: Plenarsitzungen, Ausschussberatungen, Fraktionssitzungen und Arbeitskreise sind die wesentlichen Arbeitsebenen der Abgeordneten im Rathaus.

Der zweite Arbeitsbereich ist der Wahlkreis, denn seit der vorletzten Bürgerschaftswahl werden wir in Wahlkreisen gewählt. Jeder von uns hat seine „politische Herkunft“ in bestimmten Stadtbereichen, in denen dann die Abgeordnetenbüros liegen, Sprechstunden stattfinden, mit örtlichen Gruppen und Einrichtungen zusammengearbeitet wird. Bei mir liegt der „regionale Schwerpunkt“ im Bereich Veddel-Rothenburgsort.

Hamburgs Bürgerinnen und Bürger haben per Volksentscheid bestimmt, dass die regionalen Bezüge eine viel stärkere Bedeutung bekommen. Seit den letzten beiden Bürgerschaftswahlen ist Hamburg in 17 Wahlkreise mit je etwa 100.000 Menschen aufgeteilt. In jedem dieser Wahlkreise wählen die Menschen dann drei bis fünf Kandidaten direkt – wenn sie wollen, auch Menschen aus unterschiedlichen Parteien. Bei der letzten Bürgerschafts- und Bezirksversammlungswahl hatten die Bürgerinnen und Bürger insgesamt 20 Stimmen zu verteilen. 10 Stimmen für die Bürgerschaft und 10 Stimmen für die Bezirksversammlung. 71 der 121 Parlamentssitze wurden auf diese Weise vergeben. Die Auszählung der Stimmen dauerte mehrere Tage und leider waren auch viele Wahlzettel ungültig. Bei der nächsten Wahl müssen die Wählerinnen und Wähler noch besser über die korrekte Abgabe der Stimmen informiert werden.

Ich habe erfolgreich auf der Landesliste kandidiert. Dort konnten mich nicht nur Menschen aus dem Wahlkreis I oder II wählen, sondern aus ganz Hamburg. In meinem Bezirk Mitte gibt es zwei Wahlkreise mit unterschiedlichen Kandidaten: Hamburg-Mitte ist der Wahlkreis I und Billstedt-Wilhelmsburg-Finkenwerder ist der Wahlkreis II. Zum Wahlkreis I gehören die Stadtteile St. Pauli, Neustadt, Altstadt, Hafen City, Hammerbrook, St. Georg, Borgfelde, Hamm, Horn und Neuwerk. Im Wahlkreis II, in dem sich meine politische Heimat befindet, befinden sich die Stadtteile Finkenwerder, Waltershof, Wilhelmsburg, Steinwerder, Kleiner Grasbrook, die Veddel und mein Rothenburgsort sowie Billbrook und Billstedt.

Mehr zum neuen Wahlrecht findet sich auf www.hamburg.de, bei der Suchfunktion das Stichwort „Wahlrecht“ eingeben. Eine genaue Beschreibung zum neuen Hamburger Wahlrecht finden Sie auch unter www.faires-wahlrecht.de. Es gibt außerdem eine Broschüre bei der Landeszentrale für politische Bildung, in der alles genau erklärt wird.

Im Plenarsaal

Etwas mehr als 1,21 Millionen Wahlberechtigte können uns 121 Bürgerschaftsabgeordnete wählen – rechnerisch vertritt eine/r von uns also 10.000 wahlberechtigte Hamburgerinnen und Hamburger. Rechnet man die über 500.000 Bürger hinzu, die nicht wählen dürfen, weil sie entweder zu jung sind oder keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, dann vertreten wir sogar jeweils 14.000 Bürger unserer Stadt.
Das ist eine sehr große Verantwortung! Um ihr gerecht werden zu können, bin ich, sind alle Abgeordneten auf „feedback“ angewiesen. Jede und jeder ist berechtigt, eingeladen und aufgefordert, seine Anliegen und seine Meinung kund zu tun. Natürlich lesen wir Zeitungen – aber steht da wirklich immer, was die Menschen denken und wollen?

Bitte suchen Sie den Kontakt. Wie Sie mich und meine Mitarbeiter erreichen, wann Sprechstunden stattfinden, wie Sie zum Beispiel eine Bürgerschaftssitzung besuchen können: Das alles finden Sie auf dieser Web-Seite unter „Kontakt“.

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