Der Senat steuert durch Globalrichtlinien Angelegheiten für die es keine Rechtsvorschriften oder bei denen es aufgrund von Rechtsvorschriften einen Gestaltungsspielraum gibt. Das gilt besonders bei der Gestaltung durch die Bezirke. Für die Bezirke sollen Entscheidungsspielräume erhalten bleiben um örtliche Besonderheiten oder bezirkspolitische Schwerpunkte berücksichtigen zu können. Trotz der Einführung des neuen Bezirksverwaltungsgesetzes 2006 gelten einige Globalrichtlinien fort, bis sie außer Kraft treten oder aufgehoben werden. In einer Kleinen Anfrage möchte ich u.a. wissen, welche Globalrichtlinien nach § 46 Bezirksverwaltungsgesetzes hat der Senat zur Steuerung der Bezirksämter erlassen und welche alten Globalrichtlinien sind noch in Kraft.
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12
Jan2010
Keine Kommentare || Schlagwörter:Beust-Senat, Bezirk, Bezirksamt, Bezirksverwaltungsgesetz, Globalrichtlinie

