Carola Veit

Archive for the ‘Anträge’ Category

26 Jan2012

Die Bürgerschaftsfraktionen von SPD, CDU, GAL, FDP und LINKE haben der in einer Arbeitsgruppe mit dem Landesverband von Mehr Demokratie vereinbarten Reform der bezirklichen Bürgerbegehren zugestimmt. Der interfraktionelle Gesetzentwurf wurde in die Bürgerschaftssitzung eingebracht und dort abgestimmt. Dem Gesetzentwurf waren über zweijährige Beratungen in der interfraktionellen Arbeitsgruppe vorausgegangen – fast alle Probleme mit bezirklichen Bürgerbegehren konnten konsensual gelöst werden.
Andreas Dressel, SPD-Fraktionschef: “Die Reform ist nicht nur Kosmetik, sondern sie löst fast alle Probleme bei der direkten Demokratie in unseren Bezirken. Rechtswidrige Bürgerbegehren erhalten keinen Zugang mehr zum Verfahren – vorprogrammierter Ärger auf allen Seiten wird vermieden. Die Eingriffsrechte von Bezirksversammlungen und Senat werden klargestellt. Der Entwurf folgt dem Motto: Der beste Bürgerentscheid ist der, der im Konsens vor Ort vermieden werden kann. Deshalb haben wir die Schlichtungs- und Moderationsverfahren so ausgebaut, dass es eben am Schluss nicht zum finalen Showdown zwischen Bürgerinitiative auf der einen und der Kommunalpolitik auf der anderen Seite kommen muss. Das Gesetz bildet den Konsens aller Fraktionen und mit Mehr Demokratie ab. Es ist bedauerlich, dass Mehr Demokratie über Mindestquoren beim Bürgerentscheid nicht verhandeln wollte. Die SPD wollte und will weiterhin Quoren. Um das erreichte Ergebnis nicht durch ein angedrohtes Referendum zu gefährden, wird ein Mindestquorum für den Bürgerentscheid aber nicht in das Gesetz einfließen. Die Praxis wird zeigen, ob das das letzte Wort dazu ist. Wir werden deshalb im Verfassungsausschuss die Entwicklung in den Bezirken aufmerksam beobachten.”

Die wichtigsten Punkte:

- Präzisierte Anforderungen an die Unterschriftensammlung, insbesondere Klarstellung auf den Unterschriftenlisten, wenn kein bindender Bürgerentscheid möglich ist.
- Nachreichungsmöglichkeit für Unterstützerunterschriften und Öffentlichkeit der Stimmauszählung.
- Schlichtungsverfahren bei der Bezirksaufsicht in Verfahrens- und Zulässigkeitsfragen.
- Moderationsverfahren nach dem Bürgerbegehren zur inhaltlichen Konsensfindung.
- Zulässigkeitsprüfung eines Bürgerbegehrens wird vorgezogen – nicht mehr nach dem Bürgerentscheid, sondern schon zu Beginn der Unterschriftensammlung. Zulässigkeit wird umfassend geprüft, nur ein rechtmäßiges Bürgerbegehren erhält Zugang zum Verfahren und löst z.B. die sog. Sperrwirkung aus, die zukünftig durchgehend bis zum Bürgerentscheid gilt. D.h. insgesamt mehr Rechtssicherheit und -klarheit für alle Beteiligten.
- Zusammenfassung von Bürgerentscheiden und Alternativabstimmung möglich (diskutiert z.B. beim IKEA-Bürgerentscheid).
- Erstmals kann die Bezirksversammlung einen eigenen Bürgerentscheid ansetzen, die angelaufenen Bürgerbegehren werden dann mit zur Abstimmung gebracht. Dadurch können Entscheidungen im Bezirk beschleunigt werden.
- Für Bürgerinitiativen sollen zukünftig hinsichtlich Finanzierung und Spenden dieselben Transparenz- und Kostenregelungen gelten wie auf Landesebene.
- Klarstellung der Eingriffsrechte des Senats gegenüber Bürgerbegehren und Bürgerentscheid – aber verknüpft mit Berichtspflicht gegenüber Bürgerschaft und Bezirksversammlung.
- Klagerecht auch bei Zulässigkeitsentscheidungen durch den Senat (z.B. Bürgerentscheid Buchenhofwald).
- Sperrwirkung eines erfolgreichen Bürgerentscheids gegenüber einem neuen nachfolgenden Bürgerentscheid – im Umkehrschluss ist auch klargestellt, dass die Bezirksversammlung rechtlich nicht gehindert ist, eine durch Bürgerentscheid getroffene Entscheidung abzuändern.
- Die Bezirksabstimmungsleitungen werden ausdrücklich unabhängig gestellt.
- Klare, übersichtliche Regelung, gut handhabbar für Initiativen, Verwaltung und Kommunalpolitik – nach dem Vorbild der Regelungen auf Landesebene, Verordnungsermächtigung für den Senat, die Durchführungsdetails per Verordnung zu regeln.

Zum Hintergrund: Die Möglichkeit, über Bürgerbegehren und Bürgerentscheid die Bezirkspolitik mitzugestalten, ist durch einen von Mehr Demokratie e.V. initiierten Volksentscheid 1998 eröffnet worden. Seit dem haben sich Anwendungsprobleme, Regelungslücken und Weiterentwicklungsbedarfe ergeben – geäußert von der Rechtsprechung, der Kommunalpolitik, der Bezirksverwaltung, aber auch von Initiativen selbst. Novellierungsüberlegungen kamen trotzdem nie zum Abschluss. In der 19. Wahlperiode hat daher die GAL-Fraktion zu interfraktionellen Gesprächen über eine Reform der bezirklichen Bürgerbegehren und Bürgerentscheide eingeladen, in die die Gesetzesinitiatoren von Mehr Demokratie eng eingebunden wurden. Der Bemühungen um einen Gesetzentwurf standen bereits kurz vor dem Abschluss, als die 19. Wahlperiode vorzeitig beendet wurde. In der 20. Wahlperiode sind die Fraktionen überein gekommen, diese Gespräche fortzusetzen und zu einem Abschluss zu bringen. Auch vor dem Hintergrund der ebenfalls interfraktionell noch im Jahre 2008 beschlossenen stärkeren Verbindlichkeit von Volksentscheiden, bestand Einigkeit zwischen den Fraktionen, trotz veränderter Rahmenbedingungen in einem möglichst breiten Konsens und unter Einbeziehung von Mehr Demokratie einen wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung der bezirklichen direkten Demokratie auf den Weg zu bringen. Trotz der Einigung in wesentlichen Verfahrensfragen ist in den Gesprächen deutlich geworden, dass in anderen grundlegenden Punkten gravierende Auffassungsunterschiede geblieben sind, die sich auch in den mehrjährigen Gesprächen nicht überbrücken ließen. So haben die damaligen Gesetzesinitiatoren eine Beschränkung der Eingriffsrechte der Landesebene, insbesondere des Evokationsrechts, gegenüber Bürgerbegehren und Bürgerentscheid verlangt. Dieser Vorstoß hat auf der parlamentarischen Seite ganz überwiegend Ablehnung erfahren. Demgegenüber konnte bei der Forderung insbesondere der Vertreter von SPD-, CDU- und FDP-Fraktion, die Anforderungen an den Erfolg von Bürgerentscheiden z.B. durch Einführung eines Quorums zu erhöhen, in den Gesprächen kein Einvernehmen – insbesondere mit Mehr Demokratie e.V. – erzielt werden.

30 Sep2010

Meine Fraktion hat den Antrag “Erfolgsmodell Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) sichern: Rechtsanspruch auf Hortbetreuung bis 14 Jahre wiederherstellen und Gebührenerhöhungen zurücknehmen” (Drs. 19/7084) gestellt. In diesem Antrag fordern wir unter anderem den Senat auf, die Gebührenerhöhung für die Kinderbetreuung und das Mittagessen in den Kitas zurückzunehmen. Die Eltern von Kindern im Betreuungsalter sind von den Sparaktionen des Senats besonders betroffen.

30 Aug2010

Kindergarten Meine SPD-Bürgerschaftsfraktion fordert Bürgermeister Christoph Ahlhaus (CDU) auf, die umstrittenen Gebührenerhöhungen für den Kita-Besuch zurückzunehmen. Windelweiche Ankündigungen und nebulöse Spekulationen aus den Reihen der Koalition helfen Hamburgs Eltern nämlich nicht! Ich möchte Herrn Ahlhaus auch warnen, dieses Problem aussitzen zu wollen. Die SPD-Fraktion hat für die kommende Sitzung der Bürgerschaft einen entsprechenden Antrag (Drs. 19/7084) eingebracht. In ihm fordern wir die Rücknahme der jüngsten Gebührenerhöhungen und des Essensgeldes. Auch die von Schwarz-Grün betriebene Kürzung von Rechtsansprüchen im Kita-Bereich muss rückgängig gemacht werden.
Ich dränge auf eine schnelle Entscheidung. Es gibt Eltern, die ihre Kinder aus Kostengründen von Kita- oder Hortbetreuung abgemeldet haben. Und es gibt Eltern, die gezwungen waren, die Betreuungszeit ihrer Kinder in den Einrichtungen zu reduzieren. Diese Eltern müssen schnell in die Lage kommen, ihre Kinder wieder anmelden zu können.
Dem schwarzgrünen Senat werfe ich vor, mit den überstürzten Gebührenerhöhungen viele Familien verunsichert zu haben. Auch vor dem Hintergrund, dass rechtlich strittig ist, ob die Gebührenerhöhung insgesamt rechtmäßig war, ist der Senat gut beraten, das Vorhaben insgesamt aufzugeben. Deutlich wird nun auch, dass der Senat keine belastbaren Vorstellungen darüber hat, von wie vielen Eltern er welche neuen Gebühren kassiert. Die Behauptung, es seien nur drei bis fünf Prozent der Eltern von den neuen Höchstsätzen betroffen, ist jedenfalls nicht mehr zu halten.
In diesem Zusammenhang ist Kritik an der Ausrichtung der schwarz-grünen Politik insgesamt zu üben: Nach wie vor investiert der Senat zu wenig in die frühkindliche Bildung. Der Senat hatte erhebliche Beträge zur Verbesserung der Bildung der Schulkinder eingeplant, die er jetzt – nach dem Volksentscheid – zum Teil nicht ausgeben muss. Richtig wäre es, das bereitgestellte Geld für die Verbesserung der Hamburger Kitas einzusetzen. Es ist gut, die Klassenfrequenz in Grundschulen auf 23 bzw. 19 Kinder zu senken. Es wäre nur folgerichtig, dies nun auch in den Kitas zu tun. Gruppen von 25 Kindern zwischen drei und sechs Jahren sind zu groß. Weiter brauchen wir bessere Förderbedingungen in den sozial schwierigen Stadtteilen – wie es sie in den Schulen schon lange gibt.

18 Mrz2010

spielplatzNach dem Tod des – zu seinen Haftzeiten vermeintlich 17jährigen – Abschiebehäftlings David M. in der Hamburger Untersuchungshaftanstalt fordern wir den Senat auf, endlich alles zu tun, damit die UN-Kinderrechtskonvention vorbehaltlos auch in Deutschland gilt und in Hamburg umgesetzt wird. Bisher gilt diese nämlich zu Lasten insbesondere minderjähriger Flüchtlinge immer noch eingeschränkt. Die Aufhebung des Vorbehalts wird seit Jahren gefordert und von einigen CDU-geführten Ländern immer wieder blockiert – bisher unter tatkräftiger Mithilfe des schwarz-grünen Senats. Nun liegt ein SPD-Antrag auf Rücknahme der Erklärung Deutschlands zu dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes erneut im Bundesrat, und Hamburg ist gefragt! Auf unsere Kleine Anfrage dazu an den Senat von letzter Woche haben wir wieder nur ausweichende Antworten bekommen: Eine abschließende Positionierung des Senates stehe noch aus. Man fragt sich, worüber da noch nachgedacht wird! Hier die ganze Antwort des Senats.
Das Kindeswohl muss auch bei minderjährigen Flüchtlingen im Mittelpunkt stehen, und deshalb gehört der Vorbehalt zurückgenommen. Hier meine letzte Rede zu dem Thema anlässlich des Internationalen Tags der Kinderrechte 2008. Wir stellen nun erneut einen Antrag in der Bürgerschaft, der selbstverständlich auch noch einmal unsere Forderung aufgreift, das Kinderrechte endlich ins Grundgesetz gehören. Hier unser Bürgerschafts-Antrag.

22 Sep2009

Drei Monate, nachdem die schwarz-grüne Koalition gegen unsere Stimmen beschlossen hat, jährlich etwa 2000 Kinder bei der Befreiung von den Kita-Gebühren im letzten Jahr vor der Einschulung nicht zu berücksichtigen, unternehmen wir einen neuen Versuch, diese ungerechte Regelung für die sogenannten Kann-Kinder zu beseitigen. Die SPD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf in die Bürgerschaft eingebracht, mit dem alle Kinder von der Beitragspflicht befreit werden sollen. Die bestehende Regelung benachteiligt willkürlich einen Teil der Kinder und deren Eltern. Das ist verwerflich, weil die Beitragsfreiheit für alle versprochen worden war. Das Geld dafür ist sogar im Haushalt eingestellt worden. Die schwarz-grüne Regelung sieht jetzt aber vor, dass Kinder, die bis zum ersten Juli sechs Jahre alt und im August eingeschult werden, ein Jahr beitragsfrei die Kita besuchen dürfen. Wer am 2. Juli oder später Geburtstag hat und auch im August eingeschult wird – so genannte “Kann-Kinder” – muss das letzte Kita-Jahr voll zahlen. Diese ungerechte “Kann-Kinder-Regelung”, kurz vor der Sommerpause beschlossen ist nun für die betroffenen Eltern konkret geworden. Es gibt jetzt berechtigte Empörung über diesen schwarz-grünen Wortbruch. Und diese Empörung wächst. Vielen Eltern wird erst jetzt klar, dass sie nicht mehr eingeplante Kosten von bis zu 2300 Euro haben, weil ihr Kind ein paar Tage später geboren wurde, als das Nachbarskind, das genauso viele Jahre in die Kita geht.

Im Ergebnis haben die Eltern auf die Worte des Bürgermeisters, der Schulsenatorin und des Sozialsenators vertraut, das letzte Kita-Jahr und Vorschule beitragsfrei zu stellen – vom Ausschluss der so genannten “Kann-Kinder” war nie die Rede gewesen. Wer am 2. Juli sechs Jahre alt wird, hat die Kita genauso lange besucht wie ein Kind, das am 1. Juli Geburtstag hat, wenn beide im August eingeschult werden. Es gibt kein Argument, die Eltern diese Kinder ungleich zu behandeln.
Die GAL sieht das allerdings anders – hier der Beitrag in der Bürgerschaftsdebatte dazu:
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22 Apr2009

kita-kinderIch habe Verständnis für den Protest von Beschäftigten der Allgemeinen Sozialen Dienste (ASD). Diese (die Wilhelmsburger, inzwischen hat sich Altona angeschlossen) hatten in einem offenen Brief (PDF) die Schuldzuweisungen von Senator Wersich im Fall des toten Kindes Lara scharf zurückgewiesen. Erschreckend ist das Ausmaß, mit dem Senator Wersich die Probleme im ASD Wilhelmsburg ignoriert hat. Spätestens seit Dezember ist klar gewesen, dass dort eine Zeitbombe tickt und Senator Wersich mag es nicht wahrhaben: Er ist im Wesentlichen verantwortlich für die Umstände, die letztlich mit zum Tod der kleinen Lara geführt haben!

Meine Fraktion hat sich vor diesem Hintergrund erneut für eine Stärkung der Allgemeinen Sozialen Dienste in Hamburg ausgesprochen. Einen entsprechenden Bürgerschaftsantrag (PDF) verabschiedeten wir bei der Fraktionssitzung am späten Montag. In ihm forderten wir unter anderem ein softwaregestütztes, verbindliches Fall- und Qualitätsmanagement sowie ein begleitendes und nachsorgendes Fallmanagement bei den ASD. Gleiches soll für Träger gelten, die Hilfen zur Erziehung durchführen. Weiter fordert die SPD, in Zusammenarbeit mit den Bezirken das überfällige Personalbemessungssystem für die Allgemeinen Sozialen Dienste in Angriff zu nehmen. Auch sollen bereits vorhandene fachliche Berufserfahrungen bei der Besetzung von Stellen oder der Einstufung von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angemessen berücksichtigt werden.

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26 Jan2009

In einem Antrag will meine Fraktion nun endlich die lange geforderte Akteneinsicht zum Bau der Elbphilharmonie.
Im Bauausschuss erklärten die Senatsvertreter zum Vertragswerk mit der Bietergemeinschaft IQ² (Ausschussbericht in Drucksache 18/5824):
„Danach sind die Bieter verpflichtet, die Elbphilharmonie schlüsselfertig zu einem Pauschal-Festpreis nach einem fixierten, pönalisierten Bauzeitenplan zu errichten, den kommerziellen Mantelbau zu finanzieren, den Betrieb von Hotel, Gastronomie und Parkhaus über 20 Jahre auf Elbphilharmonie-Niveau zu sichern und das Gebäudemanagement, die Funktionsgarantie, ebenfalls über 20 Jahre hochwertig durchzuführen.“
„Alle vorhersehbaren rechtlichen Risiken, meine Damen und Herren, haben wir dabei identifiziert und mittels einer angemessenen Risikoverteilung zwischen der FHH und dem Bieter abgesichert. Unwägbare Risiken bestehen nicht – Punkt.“ [Mehrlesen →]

07 Jan2009

kita-kinderAntrag der SPD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft:
In den nächsten Jahren sollen in Hamburg mehrere Tausend neue Kindertagesbetreuungsplätze geschaffen – und zwar dort, wo Eltern mit ihren Kindern wohnen.
Neuerliche Streitigkeiten um die Genehmigung von Kindertageseinrichtungen in Wohngebieten konnten nur zum Teil und mit Hilfe des Verwaltungsgerichts zugunsten der Kinder, Eltern und Einrichtungen entschieden werden. Deutlich geworden ist einmal mehr, dass es nicht allein um die – am Ende eines Genehmigungsverfahrens stehende – Abwägung von gegenläufigen Nachbarinteressen zum Beispiel wegen der erwarteten oder vorhandenen Lärmemissionen geht.

In bestimmten, „typisierten“ Wohngebieten kann bereits aufgrund bauplanungsrechtlicher Unzulässigkeiten die Genehmigungsfähigkeit einer Kindertageseinrichtung quasi ausgeschlossen oder zweifelhaft sein, so dass es auf einen Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot gar nicht mehr ankommt.

Dies hatte sich bereits am Beispiel des Neubaus der Kita „Marienkäfer“ gezeigt: Dort hat der CDU-geführte Senat eine Lärmschutzmauer finanziert, um den Bau des Kindergartens in einem reinen Wohngebiet – in dem Kindergärten je nach Alter des Bebauungsplans und der demgemäß gültigen Fassung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) grundsätzlich gar nicht oder nur im Wege der Ausnahme zulässig sind – zu ermöglichen.

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21 Nov2008

Gestern, am internationalen Tag der Kinderrechte (dem 19. Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskonvention), stand unser SPD-Antrag auf der Tagesordnung der Bürgerschaft, mit dem wir die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz fordern, und dass Deutschland endlich seine Vorbehalte gegen die Kinderrechtskonvention aufgeben soll. CDU und GAL haben abgelehnt. [Mehrlesen →]

16 Nov2008

spielplatz„Hamburg muss vorangehen!“, finden mein Kollege Andreas Dressel und ich und starten deshalb eine neue Initiative für Kinderrechte in der Verfassung und für die volle Geltung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. Mit einem Bürgerschaftsantrag (s.u.), der auf unsere bisherigen Forderungen aufbaut und in der kommenden Woche zur Abstimmung steht, wird der schwarz-grüne Senat aufgefordert, die bundesweiten Bemühungen für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz zu unterstützen. Außerdem soll – ebenfalls über den Bundesrat – endlich die uneingeschränkte Geltung der UN-Kinderrechtskonvention auch in Deutschland sichergestellt werden.
Wir wollen endlich Kinderrechte im Grundgesetz verankert sehen. Bestmögliche Entwicklungschancen und Förderung unserer Kinder, besseren Kinderschutz, mehr Beteiligung von Kindern und Jugendlichen – es gibt viele Gründe, die besonderen Rechte von Kindern endlich im Grundgesetz zu normieren. Starke Kinder brauchen starke Rechte.
Schon im Juni hatte der schwarz-grüne Senat bei der Blockade der unionsgefuehrten Laender im Bundesrat bei der Ruecknahme der Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention mitgemacht. Auf SPD-Anfrage teilte der Senat nur lapidar mit, er habe sich „aktuell hiermit nicht befasst“ (vgl. Drs. 19/1288). Für einen Senat mit grüner Beteiligung ist das ein Armutszeugnis. [Mehrlesen →]

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