Die Bürgerschaftsfraktionen von SPD, CDU, GAL, FDP und LINKE haben der in einer Arbeitsgruppe mit dem Landesverband von Mehr Demokratie vereinbarten Reform der bezirklichen Bürgerbegehren zugestimmt. Der interfraktionelle Gesetzentwurf wurde in die Bürgerschaftssitzung eingebracht und dort abgestimmt. Dem Gesetzentwurf waren über zweijährige Beratungen in der interfraktionellen Arbeitsgruppe vorausgegangen – fast alle Probleme mit bezirklichen Bürgerbegehren konnten konsensual gelöst werden.
Andreas Dressel, SPD-Fraktionschef: “Die Reform ist nicht nur Kosmetik, sondern sie löst fast alle Probleme bei der direkten Demokratie in unseren Bezirken. Rechtswidrige Bürgerbegehren erhalten keinen Zugang mehr zum Verfahren – vorprogrammierter Ärger auf allen Seiten wird vermieden. Die Eingriffsrechte von Bezirksversammlungen und Senat werden klargestellt. Der Entwurf folgt dem Motto: Der beste Bürgerentscheid ist der, der im Konsens vor Ort vermieden werden kann. Deshalb haben wir die Schlichtungs- und Moderationsverfahren so ausgebaut, dass es eben am Schluss nicht zum finalen Showdown zwischen Bürgerinitiative auf der einen und der Kommunalpolitik auf der anderen Seite kommen muss. Das Gesetz bildet den Konsens aller Fraktionen und mit Mehr Demokratie ab. Es ist bedauerlich, dass Mehr Demokratie über Mindestquoren beim Bürgerentscheid nicht verhandeln wollte. Die SPD wollte und will weiterhin Quoren. Um das erreichte Ergebnis nicht durch ein angedrohtes Referendum zu gefährden, wird ein Mindestquorum für den Bürgerentscheid aber nicht in das Gesetz einfließen. Die Praxis wird zeigen, ob das das letzte Wort dazu ist. Wir werden deshalb im Verfassungsausschuss die Entwicklung in den Bezirken aufmerksam beobachten.”
Die wichtigsten Punkte:
- Präzisierte Anforderungen an die Unterschriftensammlung, insbesondere Klarstellung auf den Unterschriftenlisten, wenn kein bindender Bürgerentscheid möglich ist.
- Nachreichungsmöglichkeit für Unterstützerunterschriften und Öffentlichkeit der Stimmauszählung.
- Schlichtungsverfahren bei der Bezirksaufsicht in Verfahrens- und Zulässigkeitsfragen.
- Moderationsverfahren nach dem Bürgerbegehren zur inhaltlichen Konsensfindung.
- Zulässigkeitsprüfung eines Bürgerbegehrens wird vorgezogen – nicht mehr nach dem Bürgerentscheid, sondern schon zu Beginn der Unterschriftensammlung. Zulässigkeit wird umfassend geprüft, nur ein rechtmäßiges Bürgerbegehren erhält Zugang zum Verfahren und löst z.B. die sog. Sperrwirkung aus, die zukünftig durchgehend bis zum Bürgerentscheid gilt. D.h. insgesamt mehr Rechtssicherheit und -klarheit für alle Beteiligten.
- Zusammenfassung von Bürgerentscheiden und Alternativabstimmung möglich (diskutiert z.B. beim IKEA-Bürgerentscheid).
- Erstmals kann die Bezirksversammlung einen eigenen Bürgerentscheid ansetzen, die angelaufenen Bürgerbegehren werden dann mit zur Abstimmung gebracht. Dadurch können Entscheidungen im Bezirk beschleunigt werden.
- Für Bürgerinitiativen sollen zukünftig hinsichtlich Finanzierung und Spenden dieselben Transparenz- und Kostenregelungen gelten wie auf Landesebene.
- Klarstellung der Eingriffsrechte des Senats gegenüber Bürgerbegehren und Bürgerentscheid – aber verknüpft mit Berichtspflicht gegenüber Bürgerschaft und Bezirksversammlung.
- Klagerecht auch bei Zulässigkeitsentscheidungen durch den Senat (z.B. Bürgerentscheid Buchenhofwald).
- Sperrwirkung eines erfolgreichen Bürgerentscheids gegenüber einem neuen nachfolgenden Bürgerentscheid – im Umkehrschluss ist auch klargestellt, dass die Bezirksversammlung rechtlich nicht gehindert ist, eine durch Bürgerentscheid getroffene Entscheidung abzuändern.
- Die Bezirksabstimmungsleitungen werden ausdrücklich unabhängig gestellt.
- Klare, übersichtliche Regelung, gut handhabbar für Initiativen, Verwaltung und Kommunalpolitik – nach dem Vorbild der Regelungen auf Landesebene, Verordnungsermächtigung für den Senat, die Durchführungsdetails per Verordnung zu regeln.
Zum Hintergrund: Die Möglichkeit, über Bürgerbegehren und Bürgerentscheid die Bezirkspolitik mitzugestalten, ist durch einen von Mehr Demokratie e.V. initiierten Volksentscheid 1998 eröffnet worden. Seit dem haben sich Anwendungsprobleme, Regelungslücken und Weiterentwicklungsbedarfe ergeben – geäußert von der Rechtsprechung, der Kommunalpolitik, der Bezirksverwaltung, aber auch von Initiativen selbst. Novellierungsüberlegungen kamen trotzdem nie zum Abschluss. In der 19. Wahlperiode hat daher die GAL-Fraktion zu interfraktionellen Gesprächen über eine Reform der bezirklichen Bürgerbegehren und Bürgerentscheide eingeladen, in die die Gesetzesinitiatoren von Mehr Demokratie eng eingebunden wurden. Der Bemühungen um einen Gesetzentwurf standen bereits kurz vor dem Abschluss, als die 19. Wahlperiode vorzeitig beendet wurde. In der 20. Wahlperiode sind die Fraktionen überein gekommen, diese Gespräche fortzusetzen und zu einem Abschluss zu bringen. Auch vor dem Hintergrund der ebenfalls interfraktionell noch im Jahre 2008 beschlossenen stärkeren Verbindlichkeit von Volksentscheiden, bestand Einigkeit zwischen den Fraktionen, trotz veränderter Rahmenbedingungen in einem möglichst breiten Konsens und unter Einbeziehung von Mehr Demokratie einen wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung der bezirklichen direkten Demokratie auf den Weg zu bringen. Trotz der Einigung in wesentlichen Verfahrensfragen ist in den Gesprächen deutlich geworden, dass in anderen grundlegenden Punkten gravierende Auffassungsunterschiede geblieben sind, die sich auch in den mehrjährigen Gesprächen nicht überbrücken ließen. So haben die damaligen Gesetzesinitiatoren eine Beschränkung der Eingriffsrechte der Landesebene, insbesondere des Evokationsrechts, gegenüber Bürgerbegehren und Bürgerentscheid verlangt. Dieser Vorstoß hat auf der parlamentarischen Seite ganz überwiegend Ablehnung erfahren. Demgegenüber konnte bei der Forderung insbesondere der Vertreter von SPD-, CDU- und FDP-Fraktion, die Anforderungen an den Erfolg von Bürgerentscheiden z.B. durch Einführung eines Quorums zu erhöhen, in den Gesprächen kein Einvernehmen – insbesondere mit Mehr Demokratie e.V. – erzielt werden.
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