Ab dem 1. August soll der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr in Hamburg wirksam werden. Einen entsprechenden Antrag bringt die SPD-Fraktion zur nächsten Bürgerschaftssitzung ein und setzt damit einen weiteren Punkt aus dem Regierungsprogramm und aus der Vereinbarung mit dem Landeselternausschuss Kindertagesbetreuung Hamburg (LEA) um. Nachdem die SPD Hamburgs Eltern durch die Rücknahme der schwarz-grünen Gebührenerhöhungen und die Abschaffung der Essensgebühren in der Kita bereits spürbar finanziell entlastet hat, wird auch diese Entscheidung für mehr Chancengerechtigkeit sorgen.
Die vorzeitige Einführung des allgemeinen Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr ermöglicht Kindern aus allen Familien, unabhängig von einer Beschäftigung der Eltern den Zugang zu früher Bildung und Betreuung. Zudem dient diese Erweiterung des Rechtsanspruches der Integration und sprachlichen Entwicklung von Kindern mit Migrationshintergrund. Damit profitierten zahlreiche Hamburger Kinder und ihre Eltern früher als vom Bundesgesetzgeber geplant, da das Kinderförderungsgesetz (KiföG) den bundesweiten Rechtsanspruch für alle ein- und zweijährigen Kinder erst zum 1. August 2013 vorsieht. Hamburg geht hier voran und investiert in die Zukunft unserer Kinder. Außerdem wird sich das Vorziehen des Rechtsanspruches vom vollendeten zweiten Lebensjahr an auch positiv auf die Kindertagespflege auswirken.
Die Mittel sind im Haushalt für 2012 bereits veranschlagt und beschlossen. Die Ausgaben steigen unter Berücksichtigung des Kita-Sofortpakets und weiter steigender Betreuungsquoten auf gut 557 Mio. Euro (Ansatz) in 2012 im Vergleich zu gut 443 Mio. Euro (Ansatz) im Jahr 2009.
Hintergrund:
Das Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) umfasst Rechtsansprüche auf frühe Bildung und Betreuung, die über die Ansprüche nach Bundesgesetzgebung oder in anderen Bundesländern hinausgehen. Neben dem allgemeinen Rechtsanspruch vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, der in Hamburg fünf Stunden und ein Mittagessen an fünf Wochentagen umfasst, steht der Anspruch bis zum vollendeten 14. Lebensjahr in dem zeitlichen Umfang, in dem die Sorgeberechtigten wegen Berufstätigkeit, Aus- und Weiterbildung oder Teilnahme an Deutsch-Sprachkursen die Betreuung nicht selbst wahrnehmen können (“Hamburger Garantie”). Zudem gibt es den Anspruch für Kinder mit dringlichem sozial bedingtem oder pädagogischem Bedarf.
Mit Beginn der 20. Legislaturperiode (LP) sind die Chancen auf Teilhabe an der frühen Bildung und Betreuung weiter verbessert und die Hamburger Eltern finanziell direkt und deutlich entlastet worden. Mit dem “Kita-Sofortpaket” wurden Verbesserungen umgesetzt, die die SPD-Bürgerschaftsfraktion bereits in der 19. LP gefordert hatte und die zudem Gegenstand einer Vereinbarung zwischen dem Landeselternausschuss Kindertagesbetreuung Hamburg (LEA) und der Hamburger SPD waren.
Die Verbesserungen, die bereits zum 01.08.2011 wirksam wurden, umfassen die
- vollständige Abschaffung des Verpflegungsanteils in der Kindertagesbetreuung,
- Rücknahme der Betreuungsanteil-Erhöhung des Jahres 2010,
- Rücknahme der im Jahr 2010 erfolgten Beitragserhöhung für behinderte Kinder,
- Wiederherstellung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung bis zum 14. Lebensjahr,
- Einbeziehung der “Kann-Kinder” in die Beitragsfreiheit im vorschulischen Jahr.




