In Hamburg betreuten laut der zuletzt vom Senat genannten Zahlen knapp 2.000 so genannte Tagespflegepersonen über 5.700 Kinder. Im Hamburger Kinder- und Jugendbericht heißt es zur Tagespflege zutreffend: „Diese Betreuungsform ermöglicht eine flexibel an den individuellen familiären Bedürfnissen ausgerichtete Betreuung und steht grundsätzlich gleichwertig neben dem Besuch einer Kindertageseinrichtung“.
Die Stadt Hamburg profitiert in vielfacher Hinsicht vom Engagement der Tagesmütter und -väter. Finanziell ist die Betreuung der Kinder in der Kindertagespflege für die Stadt Hamburg zudem deutlich günstiger, als wenn diese Kinder in Krippen, Kitas oder Horten betreut würden. Diese Tatsache hat der Senat im Rahmen einer Anhörung und Senatsbefragung zur Tagespflege deutlich benannt: „Wir sind uns darüber im Klaren, dass, wenn die Tagesmütter und -väter nicht wären und wir sie durch normale Kindertagesheime zu ersetzen hätten, das eine viel teurere Angelegenheit wäre.“ (Der Senatsvertreter in der Sitzung des Familien-, Kinder- und Jugendausschusses vom 31. Mai 2005) [Mehrlesen →]
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Raumbedarf der Primarschulen – Bedroht er den Ausbau der Kooperation mit Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit oder Kitas, Horten, Elternschulen? lautet der Titel unserer Großen Anfrage zum Raumbedarf, die wir am 22. April 2009 in der Bürgerschaft debattiert haben.
Die ganze Debatte, die ich für die SPD zusammen mit meinem Schul-Kollegen Ties Rabe bestritten habe, hier zum Nachlesen.
Die Antwort auf unsere Große Anfrage zum Thema Gesundheitsvorsorge bei Hamburgs Kindern ist erschreckend:
Nach wie vor nehmen zahlreiche Hamburger Kinder nicht an den “U-Untersuchungen” teil: Allein an den Vorsorgeuntersuchungen U4 und U5 (3. – 7. Lebensmonat) nahmen in Hamburg zwischen 2005 und 2008 jährlich rund 1300 Kinder nicht teil. Zwar sind die Teilnahmequoten an den U-Untersuchungen bis zum Kindesalter von rund fünf Jahren insgesamt leicht gestiegen, insbesondere in sozial schwierigen Stadtteilen ist die Teilnahmequote aber viel zu gering – und teilweise sogar weiter rückläufig, wie die Senatsantwort ergibt.
Hier die Übersicht über die einzelnen Stadtteile. Dort, wo es besonders wichtig wäre, bringen viel zu viele Eltern ihre Kinder nicht zu den Untersuchungen. Der Senat lässt das zu. Angesichts dieser neuesten Zahlen des Senats sehe ich mich in meiner Forderung nach einer gesetzlichen Regelung bestätigt. Wir brauchen verbindliche U-Untersuchungen. Die Nichtteilnahmequoten sind zu hoch. Natürlich bleibt es in erster Linie die Pflicht der Eltern, für das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Die Vergangenheit hat aber gezeigt, dass nicht alle Kinder so umsorgt werden, wie es sein sollte. Diese Kinder darf der Staat nicht im Stich lassen. Bei Gesundheitsvorsorge und Kindesschutz geht das Kindeswohl ganz klar vor. [Mehrlesen →]
Welche Kinder werden bisher vom Senat trotz gesetzlicher Verpflichtung nicht untersucht und was unternimmt der Senat gegen die geringere Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen in sozial schwächeren Stadtteilen?
Dieser Frage möchte ich mit meiner Fraktion mit einer Großen Anfrage nachgehen. [Mehrlesen →]
Zu unserer (wirklich) Großen Anfrage 19/1122 “Hamburg braucht eine qualitativ hochwertige Betreuung und Bildung für Krippen-, Kita- und Hortkinder – Entwicklungen im Kita-Gutscheinsystem (III)”, mit der wir Zahlen, Daten und Fakten abfragen zu Kita und Tagespflege abfragen, die der Senat uns freiwillig nicht liefert, haben wir am 11.12.2008 in der Bürgerschaft debattiert. Hier die Große Anfrage Kita III (19/1122), und hier die Debatte zum nachlesen.
28 Millionen Euro mehr für die Kindertagesbetreuung: so saldiert die Haushaltsnachforderung der CDU. Sprich, im laufenden Jahr wird, wie auch in den letzten Jahren, erheblich Geld nachgeschossen. Natürlich nicht etwa aus Mildtätigkeit oder höherer Einsicht: schlicht Rechtsansprüche, die Hamburg erfüllen muss, sind die Grundlage.
Ich sehe in den Nachforderungen zur Kinderbetreuung einen weiteren Beweis für den anhaltenden Erfolg des Hamburger Kinderbetreuungsgesetzes. Dieses Gesetz ist seinerzeit gegen den Willen der CDU Realität geworden und hat sich in den Jahren seines Bestehens bewährt. Umso erstaunlicher ist, dass der Senat seit Jahren die positive Wirkung dieses Gesetzes unterschätzt. Anders sind die fortlaufenden Nachforderungen nicht zu erklären. Ich sehe aber auch Spielraum für eine noch wirkungsvollere Umsetzung des Kinderbetreuungsgesetzes, etwa bei der Umsetzung der Bildungspläne oder den Gruppengrößen. Schade ist, dass Sozialsenator Dietrich Wersich (CDU) sich nicht zur Frage “Rechtsanspruch ab zwei Jahren” äußert.
Bei der Frage der Gesamtaufwendungen für die Kindertagesbetreuung hatte Wersich zuvor erst auf Nachfrage eingeräumt, dass in der für 2008 prognostizierten Summe von 410 Millionen Euro auch Bundesmittel enthalten sind. Der Senat lobt sich für das Kinderbetreuungsgesetz, das er nicht wollte und er verschweigt bei den Investitionen den erheblichen Anteil des Bundes. Das ist nicht in Ordnung.
Die Antwort des Senats auf eine Große Anfrage der SPD-Bürgerschaftsfraktion (Drs. 19/600) hat aktuell ergeben: Inklusive vom Senat erstmals genannter Auswirkungen im Finanzausgleich der Länder ergibt sich für den Zeitraum 2008 bis 2013 eine Kostenbeteiligung des Bundes von insgesamt 96,4 Millionen Euro sowie ab 2014 eine jährliche Beteiligung von 20,3 Millionen Euro. Zur Beteiligung des Bundes an den Investitionskosten des Krippenausbaus – der Bund beteiligt sich auch an den Betriebskosten – hieß es in einer Pressemitteilung vom 15. Februar 2008: “Hamburg stockt dieses Budget aus eigenen Mitteln nochmals um 5,3 Millionen Euro auf insgesamt knapp 53 Millionen Euro auf.” Auf die Große Anfrage der SPD-Bürgerschaftsfraktion antwortet der Senat, bei diesem Geld handele es sich um Haushaltsreste beim Titel “Investitionen im Bereich der Kindertagesbetreuung”. Von den genannten 5,3 Millionen Euro müssten zudem 800.000 Euro erst noch mit dem Haushaltsplanentwurf 2009/2010 eingeworben werden.
Überraschend ist, dass Senator Wersich künftig mit mehr frühen Ansätzen und Prävention spätere Hilfen zur Erziehung reduzieren will. In den vergangenen Jahren hatte die CDU mehrfach derartige Anträge der SPD abgelehnt. In diesen war unter anderem ein stärkerer Ausbau der Familienhebammen oder eine angemessene Ausstattung der Eltern-Kind-Zentren gefordert worden. Wir werden bei der Vorlage des Haushaltsplans sehen, ob etwas hinter diesen Ankündigungen steckt. Zum Beispiel bei den Familienhebammen müssen wir endlich für ein flächendeckendes Angebot sorgen – und die CDU sich von ihrer Politik der Modellprojekte lösen. Hier die Presse zu dem Thema:
TAZ
MOPO
WELT
Die Senatsantwort zu einer Großen Anfrage der SPD-Fraktion zum Stand des Krippenausbaus in Hamburg ist enttäuschend. Sozialsenator Wersich kann den vom Senat geforderten Umsetzungsplan zum Krippenausbau weiterhin nicht vorlegen, die Öffentlichkeit wurde im Wahlkampf von der Behördenleitung getäuscht und Finanzsenator Freytag behauptet durchgerechnet zu haben, was die Fachbehörde selbst noch nicht kennt.
Erfreulich dagegen sind die neuen Zahlen über die Bundesmittel für den Krippenausbau: Inklusive vom Senat erstmals genannter Auswirkungen im Finanzausgleich der Länder ergibt sich für den Zeitraum 2008 bis 2013 eine Kostenbeteiligung des Bundes von 96,4 Millionen Euro sowie ab 2014 eine jährliche Beteiligung von 20,3 Millionen.
Wie jetzt vom Senat eingeräumt, wurde die BSG bereits am 16.10.2007 im Zusammenhang mit der Verwaltungsvereinbarung bzw. dem „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“ beauftragt, einen Umsetzungsplan und eine darauf aufbauende vollständige Kosten- und Finanzierungsplanung vorzulegen. Staatsrat der BSG war der heutige Sozialsenator Wersich. Jetzt heißt es in Beantwortung der Großen Anfrage, die Planungen der Behörde seien „noch nicht abgeschlossen“ Hamburg kann es sich aber nicht leisten, dass Sozialsenator Wersich auf der Bremse steht – viele Krippen haben Wartelisten.
Nicht auskunftsfähig ist der Senat auch auf die Frage, welchen Betrag das Vorziehen des allgemeinen Rechtsanspruchs ab einem Alter von zwei Jahren kostet [Mehrlesen →]
Gemeinsam mit einigen Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion habe ich eine Große Anfrage an den Senat gestellt, um Genaueres über die Kenntnisse des Senats zu erfahren, was Vorsorgeuntersuchungen in anderen Bundesländern angeht. Hier die Antworten des Senats.
Gemeinsam mit meinen Fraktionskolleginnen und Kollegen habe ich eine Große Anfrage an den Senat gestellt. DIe Informationen des Senats können hier nachgelesen werden.
Die jüngste Kriminalstatistiken haben gezeigt, dass beinahe die Hälfte aller verübten Straftaten in Hamburg von Jugendlichen unter 21 Jahren verübt werden und dass der Anteil an Straftätern, die unter Alkoholeinfluss handeln, von 25 auf 33 Prozent angestiegen ist.
Der CDU-Senat hat bislang keine Ahnung davon, wie sich die Situation in den einzelnen Stadtteilen Hamburgs darstellt und in welchem Ausmaß auch junge Straftäter alkoholisiert waren. Um die Problemlagen vor Ort richtig einschätzen zu können und vernünftige Lösungsansätze finden zu können, sind aus Sicht der SPD-Bürgerschaftsfraktion möglichst detaillierte Informationen in diesem Bereich dringend erforderlich.
Wir haben daher den Beust-Senat in einer Großen Anfrage aufgefordert, der Bürgerschaft die benötigten Daten zur Verfügung zu stellen. Unsere Fragen, sowie die vom Senat gelieferten Informationen können Sie hier einsehen.

