Am 30. Mai findet um 19 Uhr eine Veranstaltung der SPD-Bürgerschaftsfraktion mit dem Thema “Rechter Terror – Hamburg wehrt sich” statt.
Zu dem Thema werden Sebastian Edathy, MdB, Vorsitzender des 2. Untersuchungsausschusses “Terrorgruppe nationalsozialistischer Untergrund” und Barbara Nitruch, MdHB, Expertin für Rechtsextremismus der SPD-Bürgerschaftsfraktion sprechen. Auf dem Podium sitzen Simone Rafael, Amadeu Antonio Stiftung, Sebastian Edathy, Uwe Grund, Vorsitzender des DGB Hamburg und Dr. Manfred Murck, Leiter des Hamburger Landesamtes für Verfassungsschutz.
Der Einlass erfolgt NUR MIT Anmeldebestätigung!
Archive for the ‘Hamburger Rathaus’ Category
Keiner darf zurückbleiben: Senator Scheele eröffnet neues come-in-Büro
Die vierte Anlaufstelle des Beratungsnetzwerkes „come in“ hat Detlef Scheele, Senator für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, heute in der Frankenstraße in Hammerbrook offiziell eröffnet. „Von den 600 benachteiligten jungen Hamburgerinnen und Hamburgern im Alter von 15 bis 25 Jahren, die von „come in“ unterstützt wurden, haben mehr als ein Viertel den Einstieg in Arbeit oder Ausbildung geschafft“, sagte der Senator. Daher habe die Behörde eine Aufstockung des Projekts um eine Million Euro mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF initiiert.
Das Beratungsnetzwerk der GSM Training und Integration GmbH „come in“ wendet sich an Jugendliche, die den Kontakt mit dem Jobcenter team.arbeit.hamburg verweigern oder wegen schwerwiegender persönlicher Probleme keinen Ausbildungsplatz gefunden haben.
Der Senator wies darauf hin, dass die Förderung der Jugendlichen ein wichtiger Aspekt des Arbeitsmarktprogramms des Hamburger Senats sei, die dem Leitmotiv folge: „Keiner darf zurückbleiben.“ Deshalb werde das Projekt „come in“ darin auch ausdrücklich erwähnt. Hamburg könne es sich nicht leisten, dass sich junge Menschen ohne Arbeit und abseits der Gesellschaft entwickeln. Dies sei ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit aber auch ein Erfordernis wegen des zunehmenden Fachkräftemangels. Erfolgreich sei „come in“ deshalb, weil die Jugendlichen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine sehr individuelle Unterstützung bekämen. Die Wertschätzung, die sie im Projekt erhielten und die konkreten Hilfen, beispielsweise bei der Wohnungssuche oder Schuldenberatung, trügen zur Stabilisierung der persönlichen Situation bei. So könnten sie die Voraussetzungen für einen Start in weiterführende Schulausbildungen, Praktika, Ausbildungsverhältnisse oder Qualifizierungsmaßnahmen schaffen. Neben dem neuen Büro in Hammerbrook ist „come in“ bereits mit Büros in Bramfeld, Wandsbek und Rahlstedt vertreten.
Mehr Informationen über come in: gsm-group.de, mehr über den ESF: esf-hamburg.de.
Die umfangreichen Vereinbarungen zur Strom-, Gas- sowie Fernwärmeversorgung sind zusammen mit der strategischen Beteiligung an den drei Netzgesellschaften ein wichtiger Schritt für die Energiewende in Hamburg. Wir haben von Anfang an betont, dass mit einer Beteiligung an den Netzgesellschaften vor allem die Energiewende und der Klimaschutz voran gebracht werden. Genau das ist gelungen, denn die Vereinbarungen mit den Energieversorgern gehen deutlich über die Möglichkeiten hinaus, die mit einer alleinigen 25,1%-Beteiligung erreicht werden könnten.
Vor allem Energiespeicher in jedweder Form seien für die Umsetzung der Energiewende dringend erforderlich, denn nur so könnten auch die rasant wachsenden Erneuerbaren Energien effizient genutzt werden. Durch die Entwicklung von ‘Power-to-Gas-Technologien’, Wasserstofferzeugung, sowie dem Zubau von dezentralen Blockheizkraftwerken und ihrer Zusammenschaltung zu so genannten virtuellen Kraftwerken wird eine effiziente dezentrale Energieerzeugung im großen Stil möglich sein. Hamburg übernimmt hier eine Vorreiterrolle!
Mit einer 100-prozentigen Übernahme der Netze wäre man dagegen in punkto Energiewende und dem Klimaschutz keinen Schritt weiter. Statt eine klimafreundlichere Fernwärmeversorgung, Energie-Speichertechnologie oder virtuelle Kraftwerke aufzubauen, müsste die Stadt erstmal langwierige Gerichtsverfahren – mit zudem offenem Ausgang – führen und alle Investitionen selber finanzieren. Zudem bliebe ein hohes finanzielles Risiko.
Entscheidend ist aus Sicht der SPD-Fraktion, dass die vereinbarten Maßnahmen nun auch zügig und transparent umgesetzt werden. Dazu hat die Fraktion einen entsprechenden Zusatzantrag eingebracht. Dabei stehen für uns die rasche Realisierung des Gas- und Dampfturbinenkraftwerks (GuD) mit angeschlossenem Speicher als Alternative zur Moorburgtrasse und die Aufstellung eines innovativen Wärme- (und Kälte-)Konzeptes unter Einbeziehung vorhandener industrieller Abwärme und Erneuerbaren Energien im Mittelpunkt. Um die Energiewende und den Klimaschutz im gesamtstädtischen Interesse wirksam auszugestalten, soll außerdem eine Kooperation mit weiteren Akteuren und den Partnern der Hamburger Energiewirtschaft gesucht, ein energiewirtschaftlicher Beirat mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Umwelt-, Verbraucher- und Sozialverbänden sowie Behörden eingerichtet sowie ein Bürgerdialog initiiert werden. Die Energiewende in Hamburg muss auf einer breiten Basis in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft fußen. Dafür setzen wir uns ein.
Die Fraktionen von SPD, CDU, GAL und FDP haben sich gestern Abend verständigt, einen Sonderausschuss einzurichten. Dieser soll die Umstände aufklären, die zum Tod der elfjährigen Chantal aus Wilhelmsburg im Januar geführt hatten. Der Ausschuss soll Strukturen und Abläufe im Jugendhilfebereich beleuchten und konkrete Empfehlungen zur Verbesserung des Kinderschutzes erarbeiten. Ein entsprechender Antrag soll von der Bürgerschaft beschlossen werden.
Die SPD-Fraktion hat nach dem schrecklichen Tod Chantals schnell reagiert, um Fehler und Versäumnisse aufzuklären und Schlüsse aus diesem Skandal zu ziehen. Der Selbstbefassung im Familienausschuss folgten erste Sitzungen und der Beschluss auf Vorlage der Akten. Die Sozialbehörde hat Sofortmaßnahmen ergriffen und weitere beabsichtigte Schritte öffentlich erläutert. Diesen Prozess inhaltlich eng zu begleiten, eigene Vorschläge zu entwickeln und alle Maßnahmen auf Tauglichkeit zu prüfen, soll nun Aufgabe eines Sonderausschusses werden. Ich begrüße es ausdrücklich, dass wir diese Arbeit einvernehmlich mit den Fraktionen von CDU, GAL und FDP im Rahmen eines Sonderausschusses noch intensivieren können. Maßstab ist das Wohl der Kinder.
Christoph de Vries, familienpolitischer Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion, erklärt: „Das gemeinsame Vorgehen der Fraktionen ist ein eindrucksvoller Beleg für ein ernsthaftes und tiefgründiges Interesse an der Aufarbeitung des Falls Chantal. Nachdem erste unausweichliche personelle Konsequenzen gezogen wurden, stehen nun Sachaufklärung und notwendige Organisations- und Verfahrensänderungen zum Schutz der Kinder in Hamburg im Mittelpunkt – und dies ohne parteipolitisches Kalkül.“
Christiane Blömeke, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion, erklärt: „Wir sind uns einig, dass wir nach dem Tod Chantals nicht einfach zur Tagesordnung übergehen können. Die Menschen in der Stadt erwarten zu Recht konkrete Empfehlungen zur Verbesserung des Kinderschutzes. Diese müssen noch in dieser Wahlperiode umgesetzt werden. Ein Sonderausschuss der Bürgerschaft ist das beste Instrument, um den Fall einerseits aufzuklären und andererseits echte Verbesserungen zum Beispiel bei der Wirksamkeit von Kontrollen zu erreichen.“
Finn Ole Ritter, Sprecher für Familie Kindre und Jugend der FDP-Bürgerschaftsfraktion, erklärt: „Die FDP-Fraktion hat bereits im Februar die Einsetzung einer Enquetekommission zur Erarbeitung der nötigen Konsequenzen für die Jugendhilfe aus dem Tod Chantals gefordert. Wir schließen uns nun dem Vorhaben der übergroßen Mehrheit der Bürgerschaft an, dies in einem Sonderausschuss zu tun, um so bald und so gründlich wie möglich wirksame Maßnahmen für eine bessere Jugendhilfe zu erarbeiten. Hamburg muss verhindern, dass jemals wieder Kinder in staatlicher Obhut zu Tode kommen.“
Der Ausschuss soll elf Mitglieder und folgenden Auftrag haben:
- Defizite im Handeln staatlicher Stellen, die zum Tod Chantals führten, aufzuzeigen und dabei insbesondere das Versagen von Kontrollsystemen, den Umgang mit Hinweisen von Dritten auf Kindeswohlgefährdung und die Zusammenarbeit mit dem Leistungserbringer zu untersuchen;
- Die von der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) eingeleiteten und angekündigten Maßnahmen zur Neugestaltung des Pflegekinderwesens, zur Einführung eines Risikomanagements, eines Beschwerdesystems sowie die Einführung einer Jugendhilfeinspektion zu beraten und zu bewerten;
- Die Zusammenarbeit der Allgemeinen Sozialen Dienste mit freien Trägern der Jugendhilfe bei der Erbringung von Hilfen zur Erziehung auf Optimierungspotentiale hin zu überprüfen und
- Bis zum Herbst 2013 Empfehlungen zur Verbesserung des Schutzes von Pflegekindern in Hamburg vorzulegen.
Die SPD-Fraktion startet eine Initiative für ein Hamburger Mindestlohngesetz: Mit einem Bürgerschaftsantrag für die kommende Bürgerschaftssitzung am 18. April werden dem Senat konkrete Vorgaben für eine landesrechtliche Regelung zu Mindestlohn und Tariftreue gemacht. Hamburg kann den leider immer noch fehlenden bundesgesetzlichen Mindestlohn nicht ersetzen – aber die Stadt kann im eigenen Einflussbereich beim Thema Mindestlohn und Tariftreue Vorbild sein. Das soll mit einem Hamburger Mindestlohngesetz möglichst verbindlich erreicht werden – dazu beauftragen wir den Senat. Das Prinzip von ´guter Arbeit´ ist nicht Kür sondern Pflicht für unsere Stadt.
Für uns gilt der Grundsatz: Wer Vollzeit arbeitet, muss von seinem Lohn auch leben können. Im Rahmen unserer Möglichkeiten in Hamburg werden wir dazu Schritt für Schritt alles Notwendige tun. Die Bundesregierung bleibe aber gefordert, endlich ihren Widerstand gegen einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro (brutto) pro Stunde aufzugeben. Mit unserer Initiative unterstreichen wir, dass Arbeit als zentraler Bezugspunkt gesellschaftlicher Teilhabe und zur Absicherung eines eigenständigen und selbstbestimmten Lebens auch eine angemessene Entlohnung finden muss. Das ist sozial gerecht und wirtschaftlich sinnvoll.. Damit möglichst alle Beschäftigten und insbesondere die Frauen bspw. im Einzelhandel hiervon profitieren können, brauchen wir aber den gesetzlichen Mindestlohn auf Bundesebene.
Hintergrund
Die SPD setzt sich seit langem für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro (brutto) /Stunde ein und der Hamburger Senat hat bereits in verschiedenen Bundesratsinitiativen die Einführung eines Mindestlohns gefordert. Bisher scheitert die gesetzliche Lohnuntergrenze jedoch am Widerstand der Bundesregierung und der sie tragenden Parteien. Dabei wird der Mindestlohn dringend gebraucht: Minijobs und prekäre Beschäftigung greifen seit Jahren um sich und die Zahl der Aufstocker, also jener Menschen, die trotz Erwerbsarbeit soziale Transferleistungen in Anspruch nehmen m
Heute wird auf Antrag der SPD-Fraktion der Rechtsanspruch auf einen fünfstündigen Kinderbetreuungsplatz ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr auf den Weg gebracht. Damit ermöglicht Hamburg – ein Jahr früher als vom Bund vorgesehen – Kindern aus allen Familien und unabhängig von der Beschäftigung der Eltern den Zugang zu früher Bildung und Betreuung. Darüber hinaus leiste der erweiterte Rechtsanspruch einen Beitrag zu Integration und sprachlicher Entwicklung von Kindern aus Familien mit Migrationshintergrund. Diese Punkte sind nicht allein für die Lebenschancen der einzelnen Kinder von größter Bedeutung, diese Punkte sind entscheidend für die Zukunftsfähigkeit eines Landes und insbesondere einer Metropole wie Hamburg.
Gute Kinderbetreuung und frühe Bildung seien nicht nur unverzichtbar für Familien, sondern spielten auch bei der Standortbewertung von Unternehmen eine immer größere Rolle. “Und bereits jetzt wird weit über die Stadtgrenzen hinaus bemerkt, dass Hamburg hier gute Voraussetzungen liefert, die mit Beginn der SPD-Regierungszeit noch einmal deutlich verbessert wurden und weiter verbessert werden”, so Leonhard. “Unser heute vorgelegter Gesetzentwurf ist ein nächster wichtiger Schritt auf dem Weg Hamburgs zur kinder- und familienfreundlichsten Stadt in Deutschland.”
SPD, GAL und FDP verständigen sich auf eine Verfassungsänderung der haushaltspolitischen Regeln
SPD-, GAL- und FDP-Fraktion, die zusammen über eine verfassungsändernde Mehrheit in der Bürgerschaft verfügen, haben sich nach intensiven Gesprächen darauf verständigt, die Schuldenbremse des Grundgesetzes mit strengen Maßgaben auch in die Hamburger Verfassung einzufügen. Einen entsprechenden neunseitigen Antrag zur Änderung und Ergänzung des Artikels 72 der Hamburger Verfassung haben alle drei Fraktionen gestern Abend beschlossen. Nach einer Beratung am 2. April im Haushaltsausschuss könnte die Bürgerschaft bereits am 18. April in erster Lesung über den Antrag abstimmen. Die drei Fraktionen greifen damit zahlreiche Expertenhinweise und einen Vorschlag des scheidenden Rechnungshofpräsidenten Dr. Jens Meyer-Abich auf.
Im Einzelnen enthält die Verfassungsänderung folgende Punkte:
- Das vom Grundgesetz vorgegebene Verbot, neue Schulden zu machen, tritt formell entsprechend dem Grundgesetz zum 1.1.2020 in Kraft.
- Die Verfassung erlaubt ab 2020 die vom Grundgesetz vorgegeben Ausnahmen vom Neuverschuldungsverbot: Notkredite bei Katastrophen/Unglücken/Krisen (Artikel 72 Absatz 3) und “atmende” Konjunkturkredite (Artikel 72 Absatz 2), die in konjunkturellen Schwächephase aufgenommen und in Boomjahren zurückgezahlt werden müssen.
- Die Feststellung, ob ein “Notfall” vorliegt, unterliegt künftig einem 2/3-Parlamentsvorbehalt in der Bürgerschaft (Artikel 72 Absatz 3 Satz 2).
- Ab dem nächsten Haushalt: Verfassungsfeste Verpflichtung zum Defizitabbau (“kontinuierlich, möglichst gleichmäßig”, Art. 72a Satz 2).
- Ab dem nächsten Haushalt: Verfassungsauftrag zur Verminderung der Nettokreditaufnahme (Artikel 72a Satz 4).
- Verpflichtung zur Vermeidung der Nettokreditaufnahme in 2019 (als Soll-Vorschrift, d.h. bei normalem bis gutem Verlauf muss bereits im ersten Jahr des Doppelhaushalts 2019/2020 auf neue Schulden verzichtet werden, Artikel 72a Satz 3).
- Verfassungsfeste Verpflichtung zur Vorlage eines Finanzplanrahmengesetz für 2013 und Folgejahre mit festen Ausgabenobergrenzen (Artikel 72a Satz 5).
- Die Notwendigkeit der Einnahmesicherung als Basis für den Konsolidierungsweg ist in der in der Verfassungsbegründung ausdrücklich hervorgehoben und konkretisiert.
- Die drei Fraktionen beabsichtigen zudem, möglichst interfraktionell ein Ausführungsgesetz zu verabschieden, mit dem die Hamburger Schuldenbremse konkretisiert wird.
Trotz der im Einzelnen unterschiedlichen Vorstellungen über den genauen Weg und die Geschwindigkeit zur Einhaltung der Schuldenbremse eint alle drei Fraktionen die Erkenntnis, heißt es in dem Antrag, dass es eines “gewissen Mindest- und Grundkonsenses auch in der Hamburger Verfassung bedarf, der parteien- und legislaturübergreifend tragfähig ist – und damit auch gesellschaftlich in die Stadt hinein wirkt”. Auch die CDU, die bislang für eine Hamburger Schuldenbremse 2015 eingetreten ist, und die LINKE werden in dem Antrag eingeladen, einem solchen Verfassungskonsens beizutreten.
Die europäische Schuldenkrise führt uns vor Augen, dass wir auch vor Ort handeln müssen. Mit einem breiten Konsens wird uns auch in Hamburg der Weg aus der Verschuldungsfalle gelingen. Mit den Maßgaben für den Bremsweg bis zum Ende des Jahrzehnts zwingen wir Senat und Bürgerschaft zu strenger Haushaltsdisziplin, lassen aber noch genug Spielraum, um die Konsolidierung stadtverträglich zu gestalten. Klargestellt haben wir zudem den Punkt, dass es auch einer soliden Einnahmebasis bedarf, um diesen harten Weg der Schuldenbremse zu gehen. Ich freue mich sehr, dass es trotz unterschiedlicher Auffassungen in vielen Fragen gelungen ist, mit GAL und FDP diesen Grundkonsens zu erzielen – und es wäre schön, wenn CDU und LINKE ebenfalls am Schluss zustimmen könnten. Je größer die Mehrheit ist, umso größer ist die legitimierende Kraft in die gesamte Stadt hinein.
GAL-Fraktionsvize Anja Hajduk erklärt: “Seit Monaten hat sich die GAL-Fraktion dafür eingesetzt, die Schuldenbremse des Grundgesetzes auch in der Hamburgischen Verfassung zu verankern. Dies stellt die höchste Verbindlichkeit her und verpflichtet Senat und Bürgerschaft zu einer nachhaltigen Finanzpolitik. Deshalb begrüßen wir die jetzt erzielte Einigung. Das Gebot, in Zukunft ohne jährliche Neuverschuldung auszukommen, stellt eine große Herausforderung dar. Denn: Das vorhandene strukturelle Defizit muss bis zum Ende des Jahrzehnts abgebaut sein. Wir begrüßen es, dass mit dieser Verfassungsänderung ein klarer Auftrag verbunden ist, mit dem Abbau des Defizits schon 2013 zu beginnen – um nicht unlösbare Probleme in die nächsten Wahlperioden zu verschieben. Wichtig ist für uns, dass die Feststellung von außergewöhnlichen Notsituationen, die Kreditaufnahmen zulässt, künftig an das strenge Kriterium einer Zwei-Drittel-Zustimmung der Bürgerschaft geknüpft ist. Trotz dieser Einigung werden wir weiter unterschiedliche Auffassungen über die konkrete Haushaltspolitik in Hamburg haben, insbesondere wie die Prioritäten auf dem schwierigen Weg bis 2020 klug und richtig gesetzt werden.”
FDP-Fraktionschefin Katja Suding begrüßt das Verhandlungsergebnis, das im Interesse künftiger Generationen liegt: “Hamburg muss so rasch wie möglich von seinem ungeheuren Schuldenberg von über 27 Milliarden € herunterkommen. Der Weg aus dieser Schuldenfalle wird nun per Verfassungsauftrag klar geregelt. Wer ihn nicht will, wird gegen die Verfassung verstoßen müssen. Die FDP-Fraktion wird darüber wachen, dass dies nicht geschieht und die Perspektive eines ausgeglichenen Haushalts zugunsten künftiger Generationen Wirklichkeit wird. Die FDP-Fraktion hat mehrfach deutlich gemacht, was sie auf der Grundlage der vom Senat prognostizierten Haushaltsentwicklung für machbar hält: Wir sind davon überzeugt, dass das strukturelle Defizit der Stadt durch eine strikte Begrenzung der Ausgaben und eine auf Wirtschaftswachstum basierende Politik bereits mit dem Haushaltsjahr 2016 auf null reduziert werden kann. Die FDP-Fraktion betont, dass es zur Einhaltung der Schuldenbremse einer finanzpolitischen Wende bedarf, die auf drei Grundsätzen basiert: Reduzierung des heutigen Personalbestands der Stadt auf den Stand von 2007. Eine sachgerechte Aufgabenkritik innerhalb der Hamburger Behörden. Und eine Prüfung der angemessenen Privatisierung von staatlichen Unternehmen. Die FDP-Fraktion will diese Verankerung der Schuldenbremse in der Hamburger Verfassung vor allem, weil sie in Zukunft alle Senate, egal welcher Couleur, zwingen wird, nicht mehr auszugeben, als sie eingenommen haben. Wir führen damit Hamburgs Haushalte unumkehrbar zurück in die Solidität.”
Ab dem 1. August soll der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr in Hamburg wirksam werden. Einen entsprechenden Antrag bringt die SPD-Fraktion zur nächsten Bürgerschaftssitzung ein und setzt damit einen weiteren Punkt aus dem Regierungsprogramm und aus der Vereinbarung mit dem Landeselternausschuss Kindertagesbetreuung Hamburg (LEA) um. Nachdem die SPD Hamburgs Eltern durch die Rücknahme der schwarz-grünen Gebührenerhöhungen und die Abschaffung der Essensgebühren in der Kita bereits spürbar finanziell entlastet hat, wird auch diese Entscheidung für mehr Chancengerechtigkeit sorgen.
Die vorzeitige Einführung des allgemeinen Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr ermöglicht Kindern aus allen Familien, unabhängig von einer Beschäftigung der Eltern den Zugang zu früher Bildung und Betreuung. Zudem dient diese Erweiterung des Rechtsanspruches der Integration und sprachlichen Entwicklung von Kindern mit Migrationshintergrund. Damit profitierten zahlreiche Hamburger Kinder und ihre Eltern früher als vom Bundesgesetzgeber geplant, da das Kinderförderungsgesetz (KiföG) den bundesweiten Rechtsanspruch für alle ein- und zweijährigen Kinder erst zum 1. August 2013 vorsieht. Hamburg geht hier voran und investiert in die Zukunft unserer Kinder. Außerdem wird sich das Vorziehen des Rechtsanspruches vom vollendeten zweiten Lebensjahr an auch positiv auf die Kindertagespflege auswirken.
Die Mittel sind im Haushalt für 2012 bereits veranschlagt und beschlossen. Die Ausgaben steigen unter Berücksichtigung des Kita-Sofortpakets und weiter steigender Betreuungsquoten auf gut 557 Mio. Euro (Ansatz) in 2012 im Vergleich zu gut 443 Mio. Euro (Ansatz) im Jahr 2009.
Hintergrund:
Das Hamburger Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) umfasst Rechtsansprüche auf frühe Bildung und Betreuung, die über die Ansprüche nach Bundesgesetzgebung oder in anderen Bundesländern hinausgehen. Neben dem allgemeinen Rechtsanspruch vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, der in Hamburg fünf Stunden und ein Mittagessen an fünf Wochentagen umfasst, steht der Anspruch bis zum vollendeten 14. Lebensjahr in dem zeitlichen Umfang, in dem die Sorgeberechtigten wegen Berufstätigkeit, Aus- und Weiterbildung oder Teilnahme an Deutsch-Sprachkursen die Betreuung nicht selbst wahrnehmen können (“Hamburger Garantie”). Zudem gibt es den Anspruch für Kinder mit dringlichem sozial bedingtem oder pädagogischem Bedarf.
Mit Beginn der 20. Legislaturperiode (LP) sind die Chancen auf Teilhabe an der frühen Bildung und Betreuung weiter verbessert und die Hamburger Eltern finanziell direkt und deutlich entlastet worden. Mit dem “Kita-Sofortpaket” wurden Verbesserungen umgesetzt, die die SPD-Bürgerschaftsfraktion bereits in der 19. LP gefordert hatte und die zudem Gegenstand einer Vereinbarung zwischen dem Landeselternausschuss Kindertagesbetreuung Hamburg (LEA) und der Hamburger SPD waren.
Die Verbesserungen, die bereits zum 01.08.2011 wirksam wurden, umfassen die
- vollständige Abschaffung des Verpflegungsanteils in der Kindertagesbetreuung,
- Rücknahme der Betreuungsanteil-Erhöhung des Jahres 2010,
- Rücknahme der im Jahr 2010 erfolgten Beitragserhöhung für behinderte Kinder,
- Wiederherstellung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung bis zum 14. Lebensjahr,
- Einbeziehung der “Kann-Kinder” in die Beitragsfreiheit im vorschulischen Jahr.
Vom 16. bis 24. März findet in Hamburg eine große Aktionswoche gegen Rassismus und Rechtsextremismus statt, organisiert von der überparteilichen Kulturinitiative “Laut gegen Nazis”. Unter dem Motto “Hamburg steht auf” werden über 50 Veranstaltungen, Konzerte und Aktionen unter der Schirmherrschaft des SPD-Landesvorsitzenden und Ersten Bürgermeisters, Olaf Scholz stattfinden.
Alle Veranstaltungen unter: http://www.lautgegennazis.de/hamburgstehtauf/
Zum Abschluss der Aktionswoche wird es am Samstag, den 24. März eine große Kundgebung und Demonstration geben. Die Kundgebung beginnt ab 15 Uhr am Fischmarkt (Hafenstraße). Die SPD ruft dazu auf, an dieser Demonstration teilzunehmen, so wie auch der DGB und viele andere Organisationen. Am Abend des 24. März finden dann in der Fabrik (Altona) und im Docks (Spielbudenplatz/Reeperbahn) große Abschlussveranstaltungen mit vielen prominenten Künstlern statt.
Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hat die evangelische Bischöfin von Hamburg und Lübeck, Kirsten Fehrs, und die Vize-Direktorin der Hamburger Akademie der Weltreligionen, die renommierte Islamwissenschaftlerin Prof. Dr. Katajun Amirpur, als Mitglieder der Hamburger Delegation für die Bundesversammlung vorgeschlagen. Das beschloss die SPD-Bürgerschaftsfraktion auf ihrer Sitzung am Montagabend. “Wir möchten aus Hamburg ein Signal für den interkulturellen und interreligiösen Dialog in die Bundesversammlung senden. Das Verständnis zwischen den Kulturen und Religionen in unserem Land zu fördern, ist eine zentrale gesellschaftliche Herausforderung, damit Integration gelingen kann. Auch hier wünschen wir uns – gerade aus Sicht einer Metropole mit vielfältigen gesellschaftlichen, kulturellen und religiösen Hintergründen – wichtige Akzente des zukünftigen Bundespräsidenten”, so SPD-Fraktionschef Andreas Dressel. Mit den laufenden Verhandlungen über Vereinbarungen mit den Muslimen beschreite Hamburg derzeit einen bundesweit einzigartigen Weg, Rechte und Pflichten der muslimischen Gemeinden und Organisationen vertraglich zu manifestieren. Die Akademie der Weltreligionen sei zu einem bundesweit beachteten Ort des interreligiösen Dialogs geworden – “auch diese Botschaft senden wir gerne von Hamburg nach Berlin”, so Dressel.
Bischöfin Kirsten Fehrs: “Es ist mir eine Ehre, als evangelische Bischöfin von Hamburg und Lübeck für die Hamburger Delegation vorgeschlagen worden zu sein. Da der Kandidat überparteilich anerkannt und respektiert ist und von der Mehrheit der Parteien nominiert wurde, empfinde ich es als bürgerliche Ehrenpflicht, meinen Beitrag zur Wahl eines neuen Bundespräsidenten zu leisten. Ich freue mich, dass mich eine der Hamburger Bürgerschaftsfraktionen für diese Aufgabe benannt hat. Die gleichzeitige Nominierung von Frau Professor Amirpur sendet ein wichtiges interreligiöses Signal aus Hamburg in die Bundesversammlung.”
Prof. Dr. Katajun Amirpur: “In der muslimischen community haben manche mit Skepsis auf die Nominierung Gaucks reagiert. Mit Blick auf die Biographie und das Werk Joachim Gaucks bin ich mir aber sicher, dass er ein Bundespräsident für alle sein wird. Indem ich bei der Bundesversammlung für Joachim Gauck stimme, gebe ich meiner Überzeugung Ausdruck, dass er ein Bundespräsident für alle werden kann – auch für die Muslime in Deutschland. Gerade als Bürgerrechtler wird er für die Gleichberechtigung aller stehen und sich gegen Diskriminierung und gegen Vorurteile zur Wehr setzen. Meine Nominierung für die Bundesversammlung unterstreicht auch, dass das Engagement der Akademie der Weltreligionen als wichtiger wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Beitrag in Hamburg geschätzt und geachtet wird – darüber freue ich mich.”
Neben Bischöfin Fehrs und Prof. Dr. Amirpur wird die SPD-Fraktion fünf weitere Wahlleute für die Bundesversammlung vorschlagen: den Ersten Bürgermeister Olaf Scholz, die Zweite Bürgermeisterin Dorothee Stapelfeldt, SPD-Fraktionschef Andreas Dressel, SPD-Parteivize Inka Damerau und mich. Die SPD-Fraktion schlägt damit fünf Frauen und zwei Männer für die sieben Plätze in der Bundesversammlung am 18. März vor, für die die Hamburger SPD-Bürgerschaftsfraktion das Vorschlagsrecht hat.

