Mit Blick auf Antwort die des Senats auf unsere Kleinen Anfrage, die mein Kollege Andreas Dressel und ich zum Fall des mußmaßlichen Messerstechers Elias A. an den Senat gestellt haben, kritisieren wir das Handeln der Behörden scharf. Die Antworten des Senats zeigen das gesamte Ausmaß des Versagens der Behörden auf. Das Senatskonzept gegen Jugendgewalt hat erkennbar nicht gegriffen. Auch in diesem Fall eines gewalttätigen Jugendlichen tun sich Abgründe auf: Justizversagen, Fallkonferenz verschleppt, Unterrichtsbefreiung fürs Nichtstun. Der Tatverdächtige befand sich in Obhut des Familieninterventions-Teams (FIT) der Sozialbehörde befand. Das FIT soll sich besonders um kriminell auffällige Jugendliche kümmern. Offensichtlich hat die Kommunikation des Familieninterventionsteams der
Sozialbehörde mit den anderen Behörden nicht funktioniert.
Am Abend des 14. Mai 2010 starb am Jungfernstieg der 19-jährige Mel B. durch einen Messerstich. Er wurde zuvor von einer Gruppe von fünf Jugendlichen attackiert. Der 16-jährige Elias A. räumte später bei seiner Festnahme am 17. Mai 2010 gegenüber der Polizei ein, den tödlichen Stich seinem Opfer versetzt zu haben. Der Haupttäter ist bei der Polizei kein Unbekannter. Er wird bei der Polizei als Intensivtäter geführt, seitdem er im August 2009 mit drei der anderen vier Tatverdächtigen eine versuchte räuberische Erpressung und eine gefährliche Körperverletzung begangen hat. Bis heute, über neun Monate nach der Tat und acht Monate nach der Anklage, ist ein Termin für die Hauptverhandlung noch nicht festgelegt worden. Im Oktober 2009 beging Elias A. erneut eine Straftat: Gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung.
Erst drei Monate nach der Anklageerhebung hat das Gericht beschlossen, die beiden Verfahren zu verbinden. Die Beschleunigungsversuche im Bereich der Justiz spotten jeder Beschreibung: Erst am 31. März 2010 bittet die Staatsanwaltschaft gegenüber dem Gericht um zeitnahe Terminierung des Gerichtsverfahrens – für die Anklage aus dem September 2009. Eigentlich soll die täterorientierte Sachbearbeitung bei PROTÄKT ja bewirken, dass Verfahren bei Intensivtätern herausgenommen und beschleunigt bearbeitet werden – hier wurde scheinbar nach Schema F verfahren mit einem tragischen, tödlichen Ende. Die mit dem
PROTÄKT-Konzept gewollte Manndeckung durch die Justiz erkennbar nicht gegriffen.
In der Schule fiel Elias A. schon in den Jahren zuvor durch Verhaltensauffälligkeiten wie Unterrichtsstörungen sowie verbaler und körperlicher Gewalt auf. Es wurden mehrere Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen im engen Kontakt mit den Eltern verhängt. 2004 wurde dann eine Erziehungskonferenz einberaumt in deren Folge das zuständige Amt für Soziale Dienste (ASD) und der schulische Beratungsdienst eingeschaltet wurden. In dieser und der folgenden Zeit wurde Elias A. aufgrund von störenden Verhalten vom Unterricht ausgeschlossen. Der zuständige ASD wurde darüber informiert. Nach dem Schulwechsel 2006/07 erfolgte im März 2009 aufgrund eines Gewaltvorfalls eine Umschulung zu einer allgemeinbildenden Schule. Dort absolvierte Elias A. Praxislerntage in einem Restaurant in dessen Verlauf ihm eine Ausbildung zum Koch angeboten wurde, die im Februar 2010 beginnen sollte. Ab November 2009 wurde er daraufhin von der Schule frei gestellt, um dort ein Vollzeitpraktikum zu absolvieren. Dass Elias A. das Praktikum vorzeitig abgebrochen und seine Ausbildung nicht angetreten hatte, erfuhr die Schule erst auf einer Fallkonferenz am 26. März 2010, die von der Polizei einberufen wurde: ganze sieben Monate nachdem der 16-Jährige von der Polizei als Intensivtäter eingestuft wurde und neun Monate nach der ersten Straftat.
Dass ein Minderjähriger Praktikum und Schule schmeißt und einen Ausbildungsplatz nicht antritt, ohne
dass die Behörden davon etwas mitbekommen, scheint kaum akzeptabel. Auf der Fallkonferenz wurden nun zwar erstmalig alle Informationen zusammengeführt, ein gemeinsames Handeln wurde aber nicht vereinbart, so wie es die Situation nach der Vorgeschichte von Elias A. verlangt hätte. Lediglich Prüfaufträge wurden beschlossen und ein erneuter Schulbesuch angeordnet sowie ein Anti-Aggressions-Training. Elias A. lehnte das Training ab und ging auch nicht zur Schule. Um die weiteren schulischen Perspektiven des Beschuldigten zu erörtern, wurden die zuständige Jugendhilfedienststelle und das FIT (Familieninterventions-Team) beauftragt. Das FIT kümmert sich besonders um kriminell auffällige Jugendliche. Die Kommunikation des Familieninterventionsteams der Sozialbehörde mit den anderen Behörden, so scheint es, hat nicht funktioniert, obwohl FIT seit August 2009 mit dem Beschuldigten befasst war.
Erst zwei Monate später, am 28. Mai 2010, wurde eine erneute Fallkonferenz vereinbart. Erneut viel zu spät für eine sich dramatisch entwickelnde kriminelle Karriere.
In einer neuen Kleinen Anfrage wollen wir wissen, welche Informationen der Senat über die zwei ebenfalls schon straffällig gewordenen Brüder von Elias A. hat und in einer weiteren, wie die Behörden zusammengearbeitet haben und welche Informationen (nicht) geflossen sind.

