Carola Veit

Posts Tagged ‘ASD’

27 Aug2011

Völlige Blamage für die GAL!
„Das Ziel der SPD-Fraktion ist, Familienhilfen so zu leisten, dass sie bei den Familien ankommen und die Lebens- und Bildungschancen der Kinder wirklich verbessern – und der individuelle Rechtsanspruch bleibt erhalten“, so die Fachsprecherin für Familie, Kinder und Jugend der SPD-Fraktion, Melanie Leonhard. Erst jetzt, mit dem Haushaltsentwurf der SPD für 2011/2012, gebe es erhöhte und damit realistische Veranschlagungen. Die Ansätze für “Betriebsausgaben für einzelfallfinanzierte Hilfen nach dem SGB VIII” sind für 2011 und 2012 jeweils um gut 60 Mio. Euro erhöht worden. “Die GAL hingegen hat sich völlig blamiert, wenn sie vermeintlich neue Fachanweisungen als Aushöhlung des Rechtsanspruches kritisiert – und nicht weiß, dass diese schon zu schwarz-grünen Zeiten galten.”

“Der individuelle Rechtsanspruch bleibt erhalten, das haben nun alle schwarz auf weiß – und dieser Rechtsanspruch wird den Familien künftig noch mehr nutzen, weil die Hilfen wirksamer werden”, so Leonhard mit Verweis auf das in der Diskussion stehende Papier “Hilfen zur Erziehung – Konzeptionelle Vorschläge zu Weiterentwicklung und Steuerung” (siehe untenstehenden Link). Mit diesem Arbeitspapier liege nun eine sehr gute Grundlage vor, um über die konzeptionelle Weiterentwicklung bei den Familienhilfen zu beraten.

Auch auf eine Anfrage aus der GAL-Fraktion (Drs. 20/1269) zu einem Papier im Zusammenhang einer Koordinierungssitzung der A-Staatssekretäre vom Mai 2011 heißt es in der Senatsantwort aktuell: “Eine Abschaffung oder Minderung des Rechtsanspruches ist nicht Gegenstand des Diskussionspapiers und auch nicht Absicht.”

Leonhard betonte zudem ausdrücklich die Verbesserung der Einstiegseingruppierung beim Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) nach Entgeltstufe E 10 statt bisher E 9. Hierfür hatte sich die SPD-Fraktion seit Jahren eingesetzt. “CDU und GAL haben hier gar nichts bewegt – die SPD macht es”, so Leonhard.

Leonhard kritisierte zudem die GAL scharf für eine “unaufrichtige Haltung”. Alle Interessierten könnten nachlesen, wofür die GAL vor genau einem Jahr in der Bürgerschaft die Hand gehoben hat: “Konsolidierung im Bereich der Hilfen zur Erziehung” – “Begrenzung des Fallzahlvolumens” – “Alternativen zu kostenintensiven Einzelfallhilfen”.

Hintergrund:
Wofür der GAL-Fraktionsvorsitzende Jens Kerstan und seine Fraktion am 26.08.2010 in der Bürgerschaft ihre Hand gehoben haben: “Zur Konsolidierung im Bereich der Hilfen zur Erziehung werden Steuerungsmaßnahmen umgesetzt, die auf eine Begrenzung des Fallzahlvolumens und der Ausgaben ausgerichtet sind. Vorrangig dabei ist der Ausbau der sozialräumlichen Angebotsentwicklung (SAE). Durch deren zusätzliche Angebote werden Alternativen zu kostenintensiven Einzelfallhilfen geschaffen, die das Budget der Hilfen zur Erziehung entlasten sollen.” (Nachforderungsdrucksache 19/6497 – in der Bürgerschaft abgestimmt am 26.08.2010.)

Zum Papier „Hilfen zur Erziehung – Konzeptionelle Vorschläge zu Weiterentwicklung und Steuerung“:
(http://www.hamburg.de/contentblob/3035796/data/hze-konzeptionelle-weiterentwicklung.pdf – Punkt 6, Seite 5).

14 Dez2010

Auf unsere Schriftliche Kleine Anfrage zum Personaleinsatz im ASD (Drs.19/7163) antwortet der Senat – gefragt nach den jährlichen Kosten einer Höhergruppierung der Fachkräfte – unter Punkt 2. mit dem Beispiel eines Differenzbetrages in brutto pro Monat im Einzelfall. In einer neuen Kleinen Anfrage wollen wir unter anderem wissen, welche Kosten auf den Hamburger Haushalt zukommen, wenn die entsprechenden Entgeldgruppen höher eingestuft werden würden.

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30 Nov2010

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. organisierte vom 24. – 26. November 2010 in Hamburg den Bundeskongress der Allgemeinen Sozialen Dienste (ASD) unter dem Titel „Anspruch und Alltag verbinden – der Super-ASD“ statt. Hamburg ist dabei Kooperationspartner. Neben zahlreichen Referenten und Wissenschaftlern werden am Kongress auch Kolleginnen und Kollegen, die beim ASD beschäftigt sind, teilnehmen. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) wollte mit einem Infostand dabei sein, um auf die Situation der ASD-Beschäftigten aufmerksam zu machen. Dieser Infostand wurde der Gewerkschaft verwehrt. In einer Kleinen Anfrage möchte ich wissen, welchen Kooperationsbeitrag die Stadt liefert und warum der Infostand von ver.di nicht zugelassen wurde.

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10 Sep2010

In den letzten Jahren ist der Verwaltungsanteil der Arbeit des ASD (Allgemeiner Sozialer Dienst) deutlich gestiegen. Gleichzeitig gibt es einen immer größeren Bedarf im Bereich der Beziehungs- und Netzwerkarbeit. In einer Kleinen Anfrage wollen mein Kollege und ich wissen, welche Maßnahmen ergriffen werden, um mehr Ressourcen für andere Arbeitsbereiche zu schaffen und welche Kosten mit der Höhergruppierung der ASD-Kräfte verbunden sind? Hier unsere Kleine Anfrage zur Einführung von JUS-IT beim ASD.

10 Sep2010

In den Allgemeinen Sozialen Diensten wird zurzeit an der Umsetzung des Projektes JUS-IT gearbeitet. Das Projekt JUS-IT – Jugendhilfe, Sozialhilfe und Wohngeld hat das Ziel, die Fachverfahren PROJUGA, unter anderem angewendet in den Allgemeinen Sozialen Diensten (ASD), sowie PROSA und DIWOGE – eingesetzt für die Bearbeitung von Grundsicherungs-, Sozialhilfe- und Wohngeldangelegenheiten – zu ersetzen. Mein Kollege und ich wollen in einer Kleinen Anfrage vom Senat wissen, welche Kosten der Senat durch die Einführung von JUS-IT erwartet.

15 Jun2010

polizeiVon wegen beschleunigte Verfahren und PROTÄKT und PriJuS: Nachdem letzte Woche im Ausschuss vier Senatoren bei der Befassung des Falls Elias nicht nur im Quartett rumeierten, sondern auch versuchten, uns Abgeordneten Informationen vorzuenthalten, wird nun das nächste Versagen im Bereich Jugendkriminalität offenbar. Mit meinen Kollegen Andreas Dressel und Sören Schumacher hatte ich eine Kleine Anfrage zu dem Vorfall am 05. Juni in Harburg gestellt. Dort sollen ein 17-jähriger Jugendlicher und ein 18-jähriger Heranwachsender einen Radfahrer im Bereich eines Tunneldurchgangs vom Fahrrad gestoßen, angegriffen und geschlagen haben. Der 17-jährige soll das Opfer mehrfach gegen den Kopf getreten haben, bis Zeugen die Täter abdrängten. Das Opfer erlitt schwere Kopfverletzungen. Die Antwort des Senats bringt zunächst wenig überraschendes: Bei dem 17-jährigen erfahren wir nicht, ob und welche Verfahren etwa offen sind. Seit diesem Vorfall wird er aber als Intensivtäter geführt. Der ASD war auch mit ihm befasst.
Über den 18-jährigen erfahren wir, dass gegen ihn Ordnungsmaßnahmen gemäß § 49 Hamburgisches Schulgesetz ausgesprochen wurden. Ursache für diese Maßnahmen waren seine Konflikte mit Mitschülern und Lehrkräften (z.B. Happy slapping, Beleidigungen, fehlender Respekt gegenüber Lehrkräften). Wegen mehrwöchiger Aufenthalte der Eltern in der Türkei hat die Schule in den Jahren 2004 und 2008 das Jugendamt informiert, da die Kinder der Familie ohne Aufsicht in Hamburg waren. Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD)-Harburg war mit dem Beschuldigten befasst. Und: es gibt ein offenes Verfahren gegen ihn, das der Senat uns verrät (weitere nicht). Und zwar wegen einer am 14.11.2009 begangenen gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB). Die Polizei war nicht langsam: Erfassungsdatum bei der Staatsanwaltschaft ist der 17.12.2009. Und dann? Naja. Anklage vom 09.02.2010. Das ist ja schon mal nicht so richtig fix. Und seit dem? Ist der Rest des Februars vergangen, des Märzes, des Aprils und des Mais. Und auch im Juni gibt es keinen Termin zur Hauptverhandlung – keine Begegnung mit dem Richter. Stattdessen: Zwei neue Körperverletzungs-Vorwürfe.

11 Jun2010

Der Senat muss der Bürgerschaft alle Akten vorlegen, die sich mit den Geschehnissen und der Aufarbeitung des tödlichen Messerstichs am S-Bahnhof Jungfernstieg beschäftigen. Am späten Dienstag beschlossen Jugend-, Innen- und Rechtsausschuss auf Initiative der SPD-Fraktion ein entsprechendes Aktenvorlageersuchen. Dieser schlimme Vorfall ist für die Politik keineswegs erledigt – auch wenn die verantwortlichen Senatoren gestern den Eindruck vermitteln wollten, die Aufarbeitung sei bereits abgeschlossen. Zuvor hatten wir den Senat in einer Kleinen Anfrage gefragt, ob auf Senatsseite recherchiert worden sei, ob und welche Gewaltvorfälle an Schulen ungemeldet geblieben sind. Antwort des Senats: “Nein.” Die zuständige Behörde habe lediglich “veranlasst”, dass Schülerakten “in den Schulen auf Hinweise zu gewalttätigen Vorfällen überprüft werden”.
Die Liste der Versäumnisse in diesem Fall ist erkennbar lang – und die angekündigte Transparenz bei ihrer Aufarbeitung ist zumindest in Teilen vorgeschoben. So hat der Senat Antworten auf Anfragen zu diesem Fall vor der Ausschusssitzung offensichtlich zurückgehalten und erst übermittelt, nachdem ich als Ausschussvorsitzende mich beschwert hatte. Parlament und Öffentlichkeit hätten Anspruch auf die volle Wahrheit. Deshalb wollen wir uns selbst ein Bild davon machen, wie die Behörden und Justiz vor der tödlichen Messerattacke am Jungfernstieg mit den beschuldigten Jugendlichen umgegangen sind. Es muß klar werden, welche Behörde in diesem Fall Verantwortung dafür trägt, dass der bekannte Gewalttäter Elias weiter Gewalt anwenden konnte.
Für die folgenreichen Versäumnisse an den Schnittstellen zwischen Schule, Jugendhilfe und Strafverfolgungsbehörden sind die beteiligten vier Senatoren politisch verantwortlich. Die im Senatskonzept gegen Jugendgewalt vorgesehenen Instrumente werden nicht schnell genug genutzt. Sie sind darüber hinaus auf zu wenige Fälle ausgerichtet. Im Jahr 2009 wurde beispielsweise in den Fallkonferenzen lediglich über 26
auffällige Minderjährige gesprochen. Wenn der Senat nun prüfen lässt, ob eine Verdoppelung dieser Sitzungen möglich ist, dann wirkt das nicht überzeugend. Bei aktuell 667 polizeilich registrierten Intensivtätern droht die Gefahr, dass vermeidbare Gewalttaten auch künftig nicht verhindert werden.
Auch offenbart die neueste Senatsantwort zum Tatverdächtigen Elias A., dass dessen Fallkonferenz überwiegend “allgemeine und folgenlose Prüfaufträge” beschlossen hat. Von konsequentem Vorgehen ist da wenig zu sehen. Und mit Wiedervorlagen lässt sich eine Gewaltkarriere kaum stoppen.

10 Jun2010

kita-kinderBevor heute der Prozess gegen die Mutter von Lara-Mia und ihren Lebensgefährten vor dem Landgericht Hamburg eröffnet wurde – der erste Prozesstag dauerte nur 20 Minuten, weil die Angeklagten keine Angaben machten – haben wir gestern Abend die Selbstbefassung mit dem Tod der kleinen Lara-Mia im Familienausschuss vorerst abgeschlossen. Nach dieser Sitzung sehe ich Senat weiter gefordert: Ein Fall wie der der kleinen Lara, die bei ihrer Mutter verhungert ist, obwohl die Familie betreut wurde, kann sich jederzeit wiederholen. Sozialsenator Dietrich Wersich verweigert die vollständige Aufklärung des Falles und nutzt längst nicht alle Möglichkeiten, Hamburgs Kinder besser zu schützen. Sowohl die Ergebnisse der Akteneinsicht sowie beispielsweise der völlig unzureichende Modellversuch zu Kinder-Vorsorgeuntersuchungen – den so genannten U-Untersuchungen – zeigen dies. Das Thema bleibt also auf der Tagesordnung. Wir werden nicht nachlassen, bis unsere Forderungen für einen besseren Kinderschutz umgesetzt sind – das betrifft auch die Verbindlichkeit aller U-Untersuchungen, die Personalbemessung für den ASD oder die flächendeckende Einführung von Familienhebammen.
Auch mit der Aktenvorlage, die wir beantragt hatten, sind nicht alle Fakten offengelegt worden. So fehlt in den Akten beispielsweise die externe Bewertung des Handelns des Rauhen Hauses („Gottschalck-Bericht“). Die Sozialbehörde hat in Abstimmung mit dem Rauhen Haus nur das berichtet, was ohnehin schon bekannt war, und weitere Informationen zurückgehalten. Zudem ist die Aktenvorlage insgesamt wenig vollständig. Das ist auch deshalb verantwortungslos, weil es letztlich die Weiterentwicklung des Kinderschutzes und der Familienhilfen behindert. [Mehrlesen →]

30 Mai2010

Mit Blick auf Antwort die des Senats auf unsere Kleinen Anfrage, die mein Kollege Andreas Dressel und ich zum Fall des mußmaßlichen Messerstechers Elias A. an den Senat gestellt haben, kritisieren wir das Handeln der Behörden scharf. Die Antworten des Senats zeigen das gesamte Ausmaß des Versagens der Behörden auf. Das Senatskonzept gegen Jugendgewalt hat erkennbar nicht gegriffen. Auch in diesem Fall eines gewalttätigen Jugendlichen tun sich Abgründe auf: Justizversagen, Fallkonferenz verschleppt, Unterrichtsbefreiung fürs Nichtstun. Der Tatverdächtige befand sich in Obhut des Familieninterventions-Teams (FIT) der Sozialbehörde befand. Das FIT soll sich besonders um kriminell auffällige Jugendliche kümmern. Offensichtlich hat die Kommunikation des Familieninterventionsteams der
Sozialbehörde mit den anderen Behörden nicht funktioniert.
Am Abend des 14. Mai 2010 starb am Jungfernstieg der 19-jährige Mel B. durch einen Messerstich. Er wurde zuvor von einer Gruppe von fünf Jugendlichen attackiert. Der 16-jährige Elias A. räumte später bei seiner Festnahme am 17. Mai 2010 gegenüber der Polizei ein, den tödlichen Stich seinem Opfer versetzt zu haben. Der Haupttäter ist bei der Polizei kein Unbekannter. Er wird bei der Polizei als Intensivtäter geführt, seitdem er im August 2009 mit drei der anderen vier Tatverdächtigen eine versuchte räuberische Erpressung und eine gefährliche Körperverletzung begangen hat. Bis heute, über neun Monate nach der Tat und acht Monate nach der Anklage, ist ein Termin für die Hauptverhandlung noch nicht festgelegt worden. [Mehrlesen →]

08 Apr2010

Nach dem schrecklichen lebensgefährlichen Überfall auf einen 19-jährigen letzte Woche in Billstedt hat der Senat die Kleine Anfrage von meinem Kollegen Andreas Dressel und mir beantwortet. Beschuldigt sind ein 14-, ein 15- und ein 18-jähriger. Alle sind Schulschwänzer, alle waren bei REBUS, dem FIT oder dem ASD bekannt. Offenbar verliefen aber die meisten Maßnahmen im Sande oder wurden wieder fallengelassen, aus völlig ungeklärten Gründen gab es Zuständigkeitswechsel, Meldungen an zuständige Stellen sind unterblieben und unterrichtsersetzende Maßnahmen wurden nicht konsequent durchgeführt. Das ist doch einfach todtraurig, geht einem nach der Lektüre der ausführlichen Antwort auf unsere Fragen durch den Kopf, die Sie hier samt Fragen nachlesen können.
Mein Kollege Innenexperte Andreas Dressel sagt dazu: „Wieder einmal ist das Abrutschen einer ganzen Gruppe Jugendlicher in eine kriminelle Gewaltkarriere nicht aufgehalten worden. Wieder einmal gab es viele folgenlose Gespräche – aber keine echten Stopp-Signale. Wieder gab es vor dem letzten Gewaltausbruch Vortaten, die aber offenbar überwiegend mit Verfahrenseinstellungen endeten. Insbesondere der behördliche Einsatz gegen das Schulschwänzen und Schulversagen der Beteiligten blieb ohne nachhaltige Konsequenz. Bußgeldverfahren wurden zwar eingeleitet – aber ob sie zu Ende gebracht wurden, verschweigt der Senat. Bemerkenswert ist, dass der Senat selbst eingesteht, dass das Handlungskonzept nicht überall wirken kann. Hier jedenfalls hat es mal wieder nicht gegriffen.“
In der Tat: Zwei Tatbeteiligte sind sehr jung – und haben schon eine fatale Karriere hinter sich. Deshalb müssen gerade die Instrumente der frühen und konsequenten Intervention auf den Prüfstand. Auch stellt sich die Frage, welche konkreten Konsequenzen die Polizeimeldungen an FIT und ASD hatten. Unklar bleibt auch, ob die Jugendhilfe bei dem einen Täter wirklich alles unternommen hat, um unterrichtsersetzende Maßnahmen auch durchzusetzen. Dieser Fall wird für uns Anlass sein, das Handlungskonzept gegen Jugendgewalt , aber auch die Zusammenarbeit von Jugendhilfe, Schule und Polizei weiter auf den Prüfstand zu stellen.

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