Bevor heute der Prozess gegen die Mutter von Lara-Mia und ihren Lebensgefährten vor dem Landgericht Hamburg eröffnet wurde – der erste Prozesstag dauerte nur 20 Minuten, weil die Angeklagten keine Angaben machten – haben wir gestern Abend die Selbstbefassung mit dem Tod der kleinen Lara-Mia im Familienausschuss vorerst abgeschlossen. Nach dieser Sitzung sehe ich Senat weiter gefordert: Ein Fall wie der der kleinen Lara, die bei ihrer Mutter verhungert ist, obwohl die Familie betreut wurde, kann sich jederzeit wiederholen. Sozialsenator Dietrich Wersich verweigert die vollständige Aufklärung des Falles und nutzt längst nicht alle Möglichkeiten, Hamburgs Kinder besser zu schützen. Sowohl die Ergebnisse der Akteneinsicht sowie beispielsweise der völlig unzureichende Modellversuch zu Kinder-Vorsorgeuntersuchungen – den so genannten U-Untersuchungen – zeigen dies. Das Thema bleibt also auf der Tagesordnung. Wir werden nicht nachlassen, bis unsere Forderungen für einen besseren Kinderschutz umgesetzt sind – das betrifft auch die Verbindlichkeit aller U-Untersuchungen, die Personalbemessung für den ASD oder die flächendeckende Einführung von Familienhebammen.
Auch mit der Aktenvorlage, die wir beantragt hatten, sind nicht alle Fakten offengelegt worden. So fehlt in den Akten beispielsweise die externe Bewertung des Handelns des Rauhen Hauses („Gottschalck-Bericht“). Die Sozialbehörde hat in Abstimmung mit dem Rauhen Haus nur das berichtet, was ohnehin schon bekannt war, und weitere Informationen zurückgehalten. Zudem ist die Aktenvorlage insgesamt wenig vollständig. Das ist auch deshalb verantwortungslos, weil es letztlich die Weiterentwicklung des Kinderschutzes und der Familienhilfen behindert. [Mehrlesen →]
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„Für uns als CDU-Bürgerschaftsfraktion ist der Fall Lara-Mia keineswegs abgeschlossen“, sagte Stephan Müller, jugendpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion am Dienstag. Schon ein paar Tage zuvor war von weiterer Aufklärung die Rede gewesen. Das lässt ja hoffen! Denn wir haben zwar – auf unseren SPD-Antrag – Akten des Falles vorgelegt bekommen. Aber in entscheidenden Teilen ist das eben eher eine “Nichtvorlage” der Akten. Der Senat hält die Teile zurück, über die er schon in den Sitzungen des Kinder-, Familien- und Jugendausschusses nicht mit uns reden wollte. Wenn die CDU-Fraktion dieses Problem nun endlich auch erkannt hat, und entsprechend tätig wird, wären wir ja ein gutes Stück weiter.
In den Akten fehlt ja zum Beispiel der sog. Gottschalck-Bericht, der „externe“ Bericht des Rauhen Hauses. Der fehlt nicht nur, laut Akten hat sich der Senator auch überhaupt nicht mit ihm beschäftigt oder gar reagiert oder ihn beurteilt. Die CDU-Fraktion hat Recht, wenn sie das zu wenig findet! [Mehrlesen →]
Ein Fall wie der der kleinen Lara Mia aus Wilhelmsburg, die vor einem Jahr bei ihrer Mutter verhungert ist, obwohl die Familie sozialpädagogisch betreut wurde, kann sich in Hamburg jederzeit wiederholen. Die zuständige Sozialbehörde verweigert sich der der rückhaltlosen Aufklärung des Falles und hat auch nach zwölf Monaten keinen Weg gefunden, Hamburgs Kinder besser zu schützen. Das ist bisher unser Schluss aus der Einsichtnahme in die bisher vom Senat vorgelegten Akten. Klar ist bereit jetzt: der Tod hätte verhindert werden können – davon sind mein Kollege Thomas Böwer und ich überzeugt. Die bisherige Aktenvorlage hat zudem ergeben, dass sowohl die Sozialbehörde als auch das Rauhe Haus die Aufklärung absichtlich gebremst haben.
Wesentliche Voraussetzungen im Kinderschutz, die bereits anlässlich des Sonderausschusses „Jessica“ diskutiert worden sind, hat der Senat nie umgesetzt. Bis heute gibt es zum Beispiel keine angemessene Personalbemessung bei den Allgemeinen Sozialen Diensten (ASD), keine verbindlichen U-Untersuchungen und kein verlässliches Fall- und Qualitätsmanagement, das dafür sorgt, dass Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen Sozialbehörde und Trägern eingehalten werden – obwohl dies seit Jahren (nicht nur von uns) gefordert wird.
Empörend ist auch, dass im konkreten Fall noch immer nicht alle Fakten offengelegt worden sind. Die SPD-Fraktion hat zwar die Vorlage von Akten erzwungen, aber der Senat hat diese nur lückenhaft herausgesrückt. So fehlt in den Akten beispielsweise die externe Bewertung des Handelns des Rauhen Hauses („Gottschalck-Bericht“). Die Sozialbehörde hat in Abstimmung mit dem Rauhen Haus nur das berichtet, was ohnehin schon bekannt war, und weitere Informationen zurückgehalten. Außerdem ist die Aktenvorlage insgesamt wenig vollständig. Das ist verantwortungslos, weil es sowohl die weitere Aufklärung als auch die Weiterentwicklung des Kinderschutzes und der Familienhilfen behindert.
Dennoch können wir nach der Einsicht in die vorliegenden Akten Eines mit Sicherheit feststellen: Das Kindes Lara hätte nicht sterben müssen. Wenn ein Kind umkommt, obwohl eine staatliche Hilfe eingerichtet wurde, die mehrere Stunden in der Woche die Familie unterstützen und auf das Kindeswohl achten soll, dann ist das ein mehr als ein unglücklicher Zufall: Es ist der Super-GAU im Kinderschutz, der nicht vorkommen darf. [Mehrlesen →]
Dem Vernehmen nach hat Senator Wersich wieder viel zu wenig Mittel für die „Einzelfallfinanzierten Hilfen“ für Kinder und Familien gemäß SGB VIII eingeplant. Schon in den letzten fünf Jahren gab es vier Nachforderungen des Senats – immer wieder wurde der Bedarf an Hilfen unterschätzt. Als Begründung wurde stets angeführt, es sei Ziel, durch geeignete Maßnahmen im Vorfeld Erziehungshilfen zu vermeiden.
Beim letzten Mal hatte der Senat zwar abstrakt einige Maßnahmen zur Steuerung genannt, konnte aber nie richtig erläutern, wie er Kosten und Fallzahlen tatsächlich senken will – und hat es bisher auch nicht. Trotzdem hat der Senat im noch ganz frischen Haushaltsplan 2009/2010 die entsprechenden Mittel um jährlich 16 Millionen Euro abgesenkt. Und nun? Nun hat Wersich dem Vernehmen nach eine Nachforderung in Höhe von 27 Millionen.
Ich habe schon bei den Haushaltsberatungen vorausgesagt, dass die abgesenkten Mittel nie und nimmer auskömmlich sein werden – so schön es auch wäre, wenn der Bedarf an Erziehungshilfen zurückginge. Tut er aber nun einmal seit Jahren nicht, und durch diese enormen Sparvorgaben erreicht Wersich nur eines: den Druck auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bezirken zu erhöhen, die ohnehin schon mit viel zu knappen Budgets auskommen müssen.
In einer Schriftlichen Kleinen Anfrage hatte ich nach der aktuellen Entwicklung der Steuerungsmaßnahmen und vorallem auch der Fallzahlen gefragt. Ergebnis: im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sind bei allen Leistungsarten die durchschnittlichen Fallzahlen im 1. Halbjahr 2009 gestiegen, und zwar zum Teil erheblich, wie sich aus dieser Tabelle ergibt. Zu sehen iost auch, dass bei allen Leistungsarten die durchschnittlichen Kosten je Fall und Monat gestiegen sind. Dies, obwohl der Senator angekündigt hatte, Hilfedauern und – intensitäten verkürzen zu wollen. Ob das ein sinnvolles Ziel war, stand ohnehin in Zweifel, denn es gab keinerlei fachliche Begründung dafür. Auch die weiteren angekündigten Maßnahmen sind nicht umgesetzt – aber lesen sie selbst die Antwort des Senats.
Klar ist eines: bei der Absenkung der Mittel im Haushaltsplan handelt es sich nicht nur um eine unfaire Sparvorgabe gegenüber den Bezirken, sondern vorallem um eine Mogelpackung: Die Absenkung diente einzig und allein dazu, den Betriebshaushalt schönzurechnen. Seriöse Haushaltspolitik ist das nicht.
Im Koalitionsvertrag von CDU und GAL für die 19. Legislaturperiode heißt es zu den sozialräumlichen Angeboten unter anderem: „Eine Evaluierung der SAE-Projekte (sozialräumliche Angebote) und die Verstärkung aus den Hilfen zur Erziehung vor dem Hintergrund möglicher Mittelumschichtungen werden vereinbart.“ Das SAE-Programm wird aufgrund einer Auswertung der BSG zum Ausbau weiterempfohlen. Eine Informationsveranstaltung dazu ist am 04.09.2009 geplant. Unabhängig davon habe ich schon jetzt Fragen an den Senat zum Thema SAE.
Eine Kleine Anfrage meines Kollegen Böwer offenbart 290 Fälle, in denen ambulant oder stationär betreute Kinder und Jugendliche Opfer von Gewalt wurden oder selbst Straftaten begingen – allein im Jahr 2008. Darunter waren etliche sexuelle Übergriffe, drei Jugendliche wurden Opfer einer Vergewaltigung. In zwei Fällen wurden Kleinkinder (sechs und acht Jahre alt) sexuell missbraucht, obwohl sie bzw. ihre Familien vom Jugendamt Altona betreut wurden. Kinder in Mitte und Eimsbüttel wurden trotz Betreuung durch das Jugendamt verletzt bzw. mißhandelt.
Hinzu kommen die Fälle, in denen Kinder bzw. Jugendliche in denen Kinder von ihren Betreuern vernachlässigt wurden. In einem Fall hat ein Mitarbeiter des Jugendamtes Mitte einen 12-Jährigen offenbar auf einem Parkplatz vergessen, in vier Fällen wurden in einer Altonaer Einrichtung untergebrachte Kinder nicht ausreichend angekleidet und nicht beaufsichtigt. Ein Mitarbeiter des Jugendamtes Wandsbek schlug einen 16-jährigen. In Mitte drehte ein Pädagoge einem Zehnjährigen den Arm um.
Hier der Artikel aus der WELT von heute.
2007 waren 224 Fälle gemeldet worden – die sind Gegenstand der nächsten Kleinen Anfrage.

