Carola Veit

Posts Tagged ‘U-Untersuchungen’

10 Jun2010

kita-kinderBevor heute der Prozess gegen die Mutter von Lara-Mia und ihren Lebensgefährten vor dem Landgericht Hamburg eröffnet wurde – der erste Prozesstag dauerte nur 20 Minuten, weil die Angeklagten keine Angaben machten – haben wir gestern Abend die Selbstbefassung mit dem Tod der kleinen Lara-Mia im Familienausschuss vorerst abgeschlossen. Nach dieser Sitzung sehe ich Senat weiter gefordert: Ein Fall wie der der kleinen Lara, die bei ihrer Mutter verhungert ist, obwohl die Familie betreut wurde, kann sich jederzeit wiederholen. Sozialsenator Dietrich Wersich verweigert die vollständige Aufklärung des Falles und nutzt längst nicht alle Möglichkeiten, Hamburgs Kinder besser zu schützen. Sowohl die Ergebnisse der Akteneinsicht sowie beispielsweise der völlig unzureichende Modellversuch zu Kinder-Vorsorgeuntersuchungen – den so genannten U-Untersuchungen – zeigen dies. Das Thema bleibt also auf der Tagesordnung. Wir werden nicht nachlassen, bis unsere Forderungen für einen besseren Kinderschutz umgesetzt sind – das betrifft auch die Verbindlichkeit aller U-Untersuchungen, die Personalbemessung für den ASD oder die flächendeckende Einführung von Familienhebammen.
Auch mit der Aktenvorlage, die wir beantragt hatten, sind nicht alle Fakten offengelegt worden. So fehlt in den Akten beispielsweise die externe Bewertung des Handelns des Rauhen Hauses („Gottschalck-Bericht“). Die Sozialbehörde hat in Abstimmung mit dem Rauhen Haus nur das berichtet, was ohnehin schon bekannt war, und weitere Informationen zurückgehalten. Zudem ist die Aktenvorlage insgesamt wenig vollständig. Das ist auch deshalb verantwortungslos, weil es letztlich die Weiterentwicklung des Kinderschutzes und der Familienhilfen behindert. [Mehrlesen →]

28 Mai2010

kita-kinderIm Dezember 2009 haben CDU und GAL die landesgesetzliche Grundlage geschaffen um verbindliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder zu ermöglichen. Leider bezieht sich das nur auf einen zweijährigen Modellversuch und nur auf die U6 und U7. Die im Rahmen des Hamburgischen Kinderbetreuungsgesetzes bestehende verpflichtende Untersuchung von Kindern wurde aber von CDU und GAL abgeschafft. Der Senat führte als Begründung eine Doppeluntersuchung der Kinder durch die U7a an. Kinderärzte und andere Experten weisen diese Behauptung zurück. Leider ist die Teilnahmequote von Kindern ohne deutschen Pass und aus Stadtteilen mit niedrigen Mieten schlecht. In einer Kleinen Anfrage möchte ich vom Senat mehr über den Modellversuch wissen.

11 Mrz2010

„Für uns als CDU-Bürgerschaftsfraktion ist der Fall Lara-Mia keineswegs abgeschlossen“, sagte Stephan Müller, jugendpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion am Dienstag. Schon ein paar Tage zuvor war von weiterer Aufklärung die Rede gewesen. Das lässt ja hoffen! Denn wir haben zwar – auf unseren SPD-Antrag – Akten des Falles vorgelegt bekommen. Aber in entscheidenden Teilen ist das eben eher eine “Nichtvorlage” der Akten. Der Senat hält die Teile zurück, über die er schon in den Sitzungen des Kinder-, Familien- und Jugendausschusses nicht mit uns reden wollte. Wenn die CDU-Fraktion dieses Problem nun endlich auch erkannt hat, und entsprechend tätig wird, wären wir ja ein gutes Stück weiter.
In den Akten fehlt ja zum Beispiel der sog. Gottschalck-Bericht, der „externe“ Bericht des Rauhen Hauses. Der fehlt nicht nur, laut Akten hat sich der Senator auch überhaupt nicht mit ihm beschäftigt oder gar reagiert oder ihn beurteilt. Die CDU-Fraktion hat Recht, wenn sie das zu wenig findet! [Mehrlesen →]

01 Dez2009

KindergruppeIn der Diskussion um verbindliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder hat die SPD-Bürgerschaftsfraktion das Festhalten von Schwarz-Grün am einem Vorsorge-Modellversuch kritisiert, der sich auf die so genannten U6- und U7-Untersuchungen beschränkt. Ich meine, die CDU und GAL machen Hamburg damit zum Schlusslicht bei den U-Untersuchungen. Denn die Mehrzahl der Bundesländer haben bereits Landesgesetze zu allen Vorsorgeuntersuchungen. Die Koalition aus CDU und GAL wollen verbindliche Untersuchungen nur für die U6 und die U7 – und auch nur als Modellversuch. Dafür gibt es keinen vernünftigen Grund, wenn man sich die Ergebnisse der Sachverständigenanhörung anschaut. Im Gesundheitsausschuss wird heute über den umstrittenen Gesetzentwurf des Senats zum Modellversuch abgestimmt (19/4331). Unterdessen wurde bekannt, dass der Senat bereits am 13. Oktober 2009 die vorgeschriebene Untersuchung aller Dreijährigen in den Kitas nach dem Hamburger Kinderbetreuungsgesetz faktisch abgeschafft hat – ohne dass bereits über den umstrittenen Gesetzentwurf abgestimmt wurde. Diese Abstimmung ist erst für die nächste Bürgerschaftssitzung angesetzt. Der Senat veralbert die Bürgerschaft, CDU und GAL nehmen es hin. Beides ist inakzeptabel.

CDU und GAL ignorieren wichtige Fakten beim Thema U-Untersuchungen – wie die zurückgehende Teilnahme von Kindern mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit. Aber auch ganze Stadtteile wiesen alarmierende Zahlen auf: In 19 Stadtteilen Hamburgs nimmt etwa jedes vierte Kind nicht an den Untersuchungen teil; in weiteren 14 Stadteilen ist es sogar rund jedes dritte Kind. In neun dieser Stadtteile ist die Quote zwischen 2005 und 2009 sogar weiter zurückgegangen, darunter z. B. St. Georg, St. Pauli und Billstedt. Diese Zahlen habe der Senat auf Anfrage der SPD-Fraktion einräumen müssen (Drs. 19/2412). Auf Basis der 2008er Zahlen haben an der U4 über 600 mal Kinder nicht teilgenommen, an der U5 sogar rund 750 mal. Diese Probleme werden mit dem schwarz-grünen Modellversuch nicht gelöst.

Enttäuscht bin ich darüber, dass sich CDU, GAL und der von ihnen getragene Senat mit dem geplanten Vorgehen „aus dem Konsens des Sonderausschusses ‚Vernachlässigte Kinder’ verabschiedet haben, sämtliche U-Untersuchungen verbindlicher zu machen – und nicht allein U6 und U7. Ich erinnere daran, dass auch die verstorbene Lara nicht an den vorgesehenen U-Untersuchungen teilgenommen hat. Auch Lara hätte von Senator Wersichs Modellversuch nichts gehabt. Sein Vorgehen ist nicht konsequent.

Ein weiterer Kritikpunkt am Senat ist, die Abschaffung der Untersuchungen von Kindern in den Kindergärten – obwohl sie im Hamburger Kinderbetreuungsgesetz festgeschrieben sind: Das ist eine falsche Entscheidung mit der falschen Begründung einer angeblichen ‚Doppeluntersuchung’ – und das Ganze wird beschlossen, bevor der ohnehin umstrittene Modellversuch überhaupt angelaufen ist. Der Senat sei nicht auskunftsfähig, welche Kinder jeweils nach dem Kinderbetreuungsgesetz untersucht werden und welche nicht. Zudem sei die U7a bis zum dritten Geburtstag durchzuführen, während die Untersuchung gemäß Hamburgischem Kinderbetreuungsgesetz im vierten Lebensjahr stattfinden soll, was eine Zeitgleichheit bzw. „Doppeluntersuchung“ ausschließt.

FRISTEN DER U-UNTERSUCHUNGEN:

U1 – am ersten Lebenstag
U2 – zwischen dem 3. und 10. Lebenstag
U3 – in der 4. bis 6. Lebenswoche
U4 – im 3. bis 4. Lebensmonat
U5 – im 6. bis 7. Lebensmonat
U6 – im 10. bis 12. Lebensmonat
U7 – im 21. bis 24. Lebensmonat
U8 – im Alter von 3 1/2 bis 4 Jahren
U9 – fünftes bis sechstes Lebensjahr

13 Okt2009

kita-kinder “Mit scharfer Kritik” fangen üblicherweise unsere Pressemitteilungen der SPD-Fraktion an, wenn die Sprecherin für Familie, Kinder und Jugend, auf eine Ankündigung des Familiensenators Wersich reagiert, die besonders empörend ist. So heute zur Verkündigung des Modellversuchs zu Kinder-Vorsorgeuntersuchungen, der sich auf die U6 und U7 beschränkt. Damit macht Senator Wersich Hamburg zum Schlusslicht bei den U-Untersuchungen. Die Mehrzahl der Bundesländer hat Landesgesetze zu allen Vorsorgeuntersuchungen – Wersich will Hamburg auf U6 und U7 beschränken. Dafür gibt es keinen vernünftigen Grund. Besonders empörend ist, dass sich CDU, GAL und der von ihnen getragene Senat mit diesem Vorgehen aus dem parteiübergreifenden Konsens des Sonderausschusses ‘Vernachlässigte Kinder’ verabschiedet haben, sämtliche U-Untersuchungen verbindlicher zu machen.
Wersich ignoriert wichtige Fakten wie die deutlich geringere – und weiter gesunkene – Teilnahme von Kindern mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit. Aber auch ganze Stadtteile weisen alarmierende Zahlen auf: In 19 Stadtteilen Hamburgs nimmt etwa jedes vierte Kind nicht an den Untersuchungen teil; in weiteren 14 Stadteilen ist es sogar rund jedes dritte Kind. In neun dieser Stadtteile ist die Quote zwischen 2005 und 2009 sogar weiter zurückgegangen, darunter z.B. St. Georg, St. Pauli und Billstedt. Diese Zahlen hat der Senat auf Anfrage der SPD-Fraktion einräumen müssen (Drs. 19/2412). Die Teilnahmequoten sind also auf keinen Fall zufriedenstellend, wie Senator Wersich das sagt.Die Untätigkeit von schwarz-grün bedeutet konkret, dass auf Basis der 2008er Zahlen an der U4 über 600 mal Kinder und an der U5 rund 750 mal Hamburger Kinder nicht teilgenommen haben.
Und nun lediglich ein Modellversuch für ein- und knapp dreijährige. Ich erinnere daran, dass auch die im März verstorbene kleine Lara nicht an den vorgesehenen U-Untersuchungen teilgenommen hat: Auch Lara hätte von Senator Wersichs Modellversuch nichts gehabt, denn sie war erst neun Monate alt. Der Senator verweigert sich der Wirklichkeit.
Wirklich kritikwürdig ist zudem die Abschaffung der Untersuchung in den Kindergärten gemäß Hamburger Kinderbetreuungsgesetz. Eine absolut falsche Entscheidung mit der falschen Begründung einer angeblichen ‘Doppeluntersuchung’ – und das Ganze bevor der Modellversuch überhaupt angelaufen ist. Der Senat ist gar nicht auskunftsfähig, welche Kinder jeweils nach dem Kinderbetreuungsgesetz untersucht werden und welche nicht. Zudem ist die U7a bis zum dritten Geburtstag durchzuführen, während die Untersuchung gemäß Hamburgischem Kinderbetreuungsgesetz im vierten Lebensjahr stattfinden soll, was eine Zeitgleichheit bzw. “Doppeluntersuchung” ausschließt.

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