„Für uns als CDU-Bürgerschaftsfraktion ist der Fall Lara-Mia keineswegs abgeschlossen“, sagte Stephan Müller, jugendpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion am Dienstag. Schon ein paar Tage zuvor war von weiterer Aufklärung die Rede gewesen. Das lässt ja hoffen! Denn wir haben zwar – auf unseren SPD-Antrag – Akten des Falles vorgelegt bekommen. Aber in entscheidenden Teilen ist das eben eher eine “Nichtvorlage” der Akten. Der Senat hält die Teile zurück, über die er schon in den Sitzungen des Kinder-, Familien- und Jugendausschusses nicht mit uns reden wollte. Wenn die CDU-Fraktion dieses Problem nun endlich auch erkannt hat, und entsprechend tätig wird, wären wir ja ein gutes Stück weiter.
In den Akten fehlt ja zum Beispiel der sog. Gottschalck-Bericht, der „externe“ Bericht des Rauhen Hauses. Der fehlt nicht nur, laut Akten hat sich der Senator auch überhaupt nicht mit ihm beschäftigt oder gar reagiert oder ihn beurteilt. Die CDU-Fraktion hat Recht, wenn sie das zu wenig findet! [Mehrlesen →]
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Ein Fall wie der der kleinen Lara Mia aus Wilhelmsburg, die vor einem Jahr bei ihrer Mutter verhungert ist, obwohl die Familie sozialpädagogisch betreut wurde, kann sich in Hamburg jederzeit wiederholen. Die zuständige Sozialbehörde verweigert sich der der rückhaltlosen Aufklärung des Falles und hat auch nach zwölf Monaten keinen Weg gefunden, Hamburgs Kinder besser zu schützen. Das ist bisher unser Schluss aus der Einsichtnahme in die bisher vom Senat vorgelegten Akten. Klar ist bereit jetzt: der Tod hätte verhindert werden können – davon sind mein Kollege Thomas Böwer und ich überzeugt. Die bisherige Aktenvorlage hat zudem ergeben, dass sowohl die Sozialbehörde als auch das Rauhe Haus die Aufklärung absichtlich gebremst haben.
Wesentliche Voraussetzungen im Kinderschutz, die bereits anlässlich des Sonderausschusses „Jessica“ diskutiert worden sind, hat der Senat nie umgesetzt. Bis heute gibt es zum Beispiel keine angemessene Personalbemessung bei den Allgemeinen Sozialen Diensten (ASD), keine verbindlichen U-Untersuchungen und kein verlässliches Fall- und Qualitätsmanagement, das dafür sorgt, dass Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen Sozialbehörde und Trägern eingehalten werden – obwohl dies seit Jahren (nicht nur von uns) gefordert wird.
Empörend ist auch, dass im konkreten Fall noch immer nicht alle Fakten offengelegt worden sind. Die SPD-Fraktion hat zwar die Vorlage von Akten erzwungen, aber der Senat hat diese nur lückenhaft herausgesrückt. So fehlt in den Akten beispielsweise die externe Bewertung des Handelns des Rauhen Hauses („Gottschalck-Bericht“). Die Sozialbehörde hat in Abstimmung mit dem Rauhen Haus nur das berichtet, was ohnehin schon bekannt war, und weitere Informationen zurückgehalten. Außerdem ist die Aktenvorlage insgesamt wenig vollständig. Das ist verantwortungslos, weil es sowohl die weitere Aufklärung als auch die Weiterentwicklung des Kinderschutzes und der Familienhilfen behindert.
Dennoch können wir nach der Einsicht in die vorliegenden Akten Eines mit Sicherheit feststellen: Das Kindes Lara hätte nicht sterben müssen. Wenn ein Kind umkommt, obwohl eine staatliche Hilfe eingerichtet wurde, die mehrere Stunden in der Woche die Familie unterstützen und auf das Kindeswohl achten soll, dann ist das ein mehr als ein unglücklicher Zufall: Es ist der Super-GAU im Kinderschutz, der nicht vorkommen darf. [Mehrlesen →]
Aktuelle Stunde: Drei Jahre nach dem Sonderausschuss “Venachlässigte Kinder” debattieren wir darüber, dass verbindliche Vorsorgeuntersuchungen immer noch nicht umgesetzt sind und über Fälle des Versagens der Hilfesysteme zur Verhinderung der Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern. Hier die Debatte zum Nachlesen.
Hier meine erste Rede in der Debatte:
… und hier die zweite, nachdem die Kolleginnen und Kollegen von CDU und GAL geredet hatten:

