Von wegen beschleunigte Verfahren und PROTÄKT und PriJuS: Nachdem letzte Woche im Ausschuss vier Senatoren bei der Befassung des Falls Elias nicht nur im Quartett rumeierten, sondern auch versuchten, uns Abgeordneten Informationen vorzuenthalten, wird nun das nächste Versagen im Bereich Jugendkriminalität offenbar. Mit meinen Kollegen Andreas Dressel und Sören Schumacher hatte ich eine Kleine Anfrage zu dem Vorfall am 05. Juni in Harburg gestellt. Dort sollen ein 17-jähriger Jugendlicher und ein 18-jähriger Heranwachsender einen Radfahrer im Bereich eines Tunneldurchgangs vom Fahrrad gestoßen, angegriffen und geschlagen haben. Der 17-jährige soll das Opfer mehrfach gegen den Kopf getreten haben, bis Zeugen die Täter abdrängten. Das Opfer erlitt schwere Kopfverletzungen. Die Antwort des Senats bringt zunächst wenig überraschendes: Bei dem 17-jährigen erfahren wir nicht, ob und welche Verfahren etwa offen sind. Seit diesem Vorfall wird er aber als Intensivtäter geführt. Der ASD war auch mit ihm befasst.
Über den 18-jährigen erfahren wir, dass gegen ihn Ordnungsmaßnahmen gemäß Â§ 49 Hamburgisches Schulgesetz ausgesprochen wurden. Ursache für diese Maßnahmen waren seine Konflikte mit Mitschülern und Lehrkräften (z.B. Happy slapping, Beleidigungen, fehlender Respekt gegenüber Lehrkräften). Wegen mehrwöchiger Aufenthalte der Eltern in der Türkei hat die Schule in den Jahren 2004 und 2008 das Jugendamt informiert, da die Kinder der Familie ohne Aufsicht in Hamburg waren. Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD)-Harburg war mit dem Beschuldigten befasst. Und: es gibt ein offenes Verfahren gegen ihn, das der Senat uns verrät (weitere nicht). Und zwar wegen einer am 14.11.2009 begangenen gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB). Die Polizei war nicht langsam: Erfassungsdatum bei der Staatsanwaltschaft ist der 17.12.2009. Und dann? Naja. Anklage vom 09.02.2010. Das ist ja schon mal nicht so richtig fix. Und seit dem? Ist der Rest des Februars vergangen, des Märzes, des Aprils und des Mais. Und auch im Juni gibt es keinen Termin zur Hauptverhandlung – keine Begegnung mit dem Richter. Stattdessen: Zwei neue Körperverletzungs-Vorwürfe.
15
Jun2010
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