Der „PUA Cum-Ex“ hat in seiner jüngsten Sitzung die ehemalige Leiterin der Steuerabteilung der Finanzbehörde sowie die für den Fall Warburg zuständige Referentin befragt. Beide Zeuginnen bestätigten, was bereits alle zuvor gehörten Zeuginnen und Zeugen ausgesagt haben: Es gab keine politische Einflussnahme auf die Steuerentscheidung Warburg. Die von der Opposition zuvor trotz klarem Dementi der Finanzbehörde aufgestellte falsche Behauptung, der damalige Finanzsenator hätte durch Unterstreichungen in einem Schreiben der Bank Einfluss auf die Entscheidung der Finanzverwaltung genommen, konnte eindeutig widerlegt werden.
Dazu Milan Pein, Obmann im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss Cum-Ex: „Die Opposition sah in den Unterstreichungen mit einem grünen Textmarker ein Indiz der politischen Einflussnahme, da die Schriftfarbe „grün“ grundsätzlich dem Finanzsenator vorbehalten sei. Die Finanzbehörde hatte aber schon vor der Sitzung erklärt, dass die Unterstreichungen von der zuständigen Referentin stammten. Die trotzdem vor der Sitzung verbreiteten Falschbehauptungen sind daher ein Polittheater, dem die vorgeladene Zeugin ein schnelles Ende setzte. Die für die Warburg Bank zuständige Referentin der Finanzbehörde erklärte, dass sie die fraglichen Unterstreichungen selbst vorgenommen hat.
Im Übrigen ergaben die Befragungen erneut, dass die Finanzverwaltung die damaligen Entscheidungen unabhängig und gewissenhaft auf Basis des damals gegebenen Kenntnisstands und der noch unsicheren Rechtslage geprüft und getroffen hat. Eine politische Einflussnahme auf die Steuerentscheidungen hat es nicht gegeben, das haben alle bisher im PUA befragten Zeuginnen und Zeugen klargestellt. Für die Stadt Hamburg ist zudem kein finanzieller Schaden entstanden, da die Bank alle Gelder bereits zurückgezahlt hat.“
Hintergrund
Mittlerweile haben sechs Zeuginnen und Zeugen aus unterschiedlichen Abteilungen, Ämtern und Behörden unabhängig voneinander sehr deutlich erklärt, dass es keine Einflussnahme durch die Politik auf Steuerentscheidungen gegeben habe: Der Leiter der Steuerabteilung in der Finanzbehörde, ein Mitarbeiter der Wirtschaftsbehörde, die Vorsteherin des Finanzamtes für Großunternehmen, die zuständige Finanzbeamtin, die frühere Leiterin der Steuerabteilung der Finanzbehörde sowie eine Referentin der Finanzbehörde.